„so wage ich unterthänigst um die hiesige Policey-Comissaire Stelle zu bitten“ − Kandidatur des Hersfelders Jean Schüssler um eine Anstellung bei der Hohen Polizei
RNB St. Petersburg, F 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1247: Petition des Sr Schüssler aus Hersfeld an den Generalpolizeikommissar des Werradepartements François Joseph Hubert von Wolff um eine Anstellung bei der Hohen Polizei des Königreichs Westphalen, Hersfeld 14.01.1812
„Hochwohlgeborener Herr, gnädiger Herr General Comissaire!
Der Herr Cantons Maire von Coll allhier, hat mir im Vertrauen gesagt, daß vielleicht eine Veränderung mit der hiesigen Polizey Commissaire Stelle statt finden dürfte indem der jetzige Policey-Commissire [sic] die ihm obliegende Correspondenz nicht zu führen vermöge und sowohl Herr Cantons Maire v. Coll, so wie mehrere Mitglieder der Mairie allhier, vorzüglich der Herr Maire Adjoint Dunkel, haben mir angerathen mich um diese Stelle zu melden.
Euero [sic] Hoch-Wohlgebohrner wollen daher meine Dreistigkeit verzeihen, daß ich Sie mit gegenwärtigen belästige. Indessen war es, von Jugend auf an Thätigkeit gewöhnt, immer mein Wunsch, mich zum besten meiner Mit-Menschen zu beschäftigen und zu deren Wohl mehres beytragen zu können.
Die Stelle eines Policey-Commissaire in meiner Vater Stadt, würde um so mehr meine [sic] Wünschen entsprechen, als ich mit Verhältnissen und ich darf sagen mit dem Herzen eines jeden meiner Mitbürger vertraut bin und weiß was ich von einem jeden zu erwarten habe, auch schon jetzt von den Vorgesetzten der Stadt mit mancherley Policey Geschäften beauftragt werde.
Ich bin weit davon entfernt, einem Mann, er sey würdig oder unwürdig einen Posten zu bekleiden, verdrängen zu wollen.
Indessen wenn Euero Hoch-Wohlgebohrner den jetzigen Policey-Comissaire [sic] entlassen wollen, so wage ich unterthänigst um die hiesige Policey-Comissaire [sic] Stelle zu bitten. Damit indessen Euero Hoch-Wohlgebohern [sic] sich überzeugen mögen daß ich dieser Stelle vorzüglich vermögens seyn werde, so nehme ich mir die Freyheit, Abschrift der Attestaten gehorsamst beyzulegen, welche ich bis hierhin erhalten habe und füge zu deren Erlauterung [sic] in Kürze meine Lebensgeschichte bey.
Im Jahre 1760 wurde ich in Hersfeld geboren, mein Vater war Kauf- und Handelsmann, wie auch im Jahr 1770 amtführender Bürgermeister allhier und endete seine Lebensbahn noch in demselben Jahre, welches mich nöthigte eine Profession zu erlernen. Nach verflossenen Lehr-Jahren war mein äußerster Wunsch mich in die Fremde zu begeben.
Im Jahre 1780 ging ich in Französische Dienste und machte unter einem Französischen Schweitzer Regiment in dem Grade als Sergent Major und zwar unter einer Grenadier Compagnie die beynahe fünf erstern [sic] und zwar sehr blutigen Revolutions Jahren, alwo ich drey mahl jedoch nicht unglücklich Blessirt [sic] wurde, mit. Ich durchreiste Frankreich und einen Theil von Italien, mehrmahlen wurde mir die Stelle als Capitaine angebuthen [sic], welche ich auch ohne Bedauern würde angenommen haben, wenn nicht die Hoffnung und das Verspreche eine Tuch Fabrique zu errichten und die Aussicht nehmlich der Erbe dieses über 300,000 Francs reichen Mannes zu werden, mich an denselben gefesselt hätte. Nach erhaltenem Abschied zog mich ich [„ich“ ist nachträglich an die falsche Stelle eingerückt, Anm. MB] in meine Vaterstadt zurück, wo ich durch meine Tuch-Manufactur sowohl mich, wie meine Familie ernährte.
Bey dem durch das entlassene Hessische Militaire hierselbst veranlassten Auflaufs gelang es mir, die allhier einquartirten und mißhandelten Franzosen zu retten.
Dieses ist in Kürze meine geführte Lebens Geschichte.
Euero Hoch-Wohlgebohren wollen solche gütigst aufnehmen und meine obengewagte Bitte gnädigst berücksichtigen.
Übrigens empfehle mich in Unterthänigster Ehrerbietung
Euero Hoch-Wohlgebohrner Unterthänigster Diener
Jean Schussler“
Zur Quelle
Die oben zitierte Quelle ist ein Bewerbungsschreiben des Hersfelder Tuchfabrikanten Schüssler um einen Posten als „Policey-Commissaire“ bei der zuständigen französischen Instanz. Sicherlich ist das Schriftstück kein Jahrhundertfund. Erst auf den zweiten Blick und besonders mit der Kenntnis weiterer Dokumente über den Fall entpuppt es sich als aussagekräftig für diverse Gegebenheiten rund um die Hohe Polizei im Königreich Westphalen. Das Zusammentragen verschiedener Fakten über den Polizeipostenanwärter Schüssler soll hier daher nicht als Selbstzweck dem Glück darüber dienen, dass es gelingen kann, „une infinité de précisions“ über Anonyme vergangener Jahrhunderte anzusammeln, sondern soll fruchtbar genutzt werden als „terreau nécessaire à partir duquel on peut fonder de la pensée“ (Farge 1989, S. 87). Aus der Vielfalt zusätzlicher Informationen ergibt sich der volle Wert der Einzelquelle.
Herr Schüssler, in Hersfeld aufgewachsen, zeugt schon jenseits seiner beflissenen Werbereden von großem Anpassungswillen an das französische Regime, etwa durch die dezente Weglassung der Ü-Punkte seines Nachnamens in der Briefunterschrift. Möglicherweise ist auch die Schreibweise des Namens mit doppeltem „s“ eine Angleichung, zumindest finden sich im Königreich Westphalen mehrere Familien Schüßler, darunter z.B. ein Namensvetter Johann Hermann Schüßler, wohnhaft in Willingen (Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Nordhessen und Waldeck, März 1926, Nr. 3, S. 34, hier erwähnt in einem „Verzeichnis der ungehorsamlich zurückgebliebenen Conscribirten“ aus dem Jahr 1812) und auch eine Hersfelder Familie Schüßler, deren Sohn Johannes, geboren 1784, nach den Aufständen im Dezember 1806 in Hersfeld einem Erschießungskommando zum Opfer fiel (Kirchenbuch Nr. 22 der Stadtkirchengemeinde Bad Hersfeld 1804−1809, zit. nach Kraft/Schwarz 2006, S. 100 u. S. 344). Es darf vermutet werden, dass der angegebene Vorname „Jean“ der bewussten Französisierung eines eigentlich deutschen Vornamens entspringt (vgl. zu dieser gängigen Assimilierungspraxis bei Vor- und Familiennamen auch Paye 2013, S. 413f.). Darüber hinaus finden sich im Text – wie im Schriftverkehr der Zeit durchaus üblich – diverse angepasste Begrifflichkeiten (Commissaire, Fabrique, Manufactur etc.). Auch wird das Vermögen eines einheimischen Kaufmanns, dessen Wertspanne sich sicherlich auf einen vorfranzösischen Zeitpunkt bezieht, in Francs angegeben. Der Bewerber macht also beiläufig deutlich, dass er sich dem „Besatzer“ auch kulturell anzupassen versteht.
Durch den dargelegten Lebenslauf wird ersichtlich, dass Schüssler es schon in diversen Tätigkeitsbereichen aus eigener Kraft zu Erfolg gebracht hat. Die kleine biographische Abhandlung zeigt ihn als zielstrebigen Mann: Weil schon als Zehnjähriger Halbwaise, verbrachte er die frühen Lehrjahre in der Heimatstadt, erwarb dann aber während einer auswärtigen „Sturm-und-Drang“-Phase offenbar schnell einen Ruf, der ihn als Erbe eines reichen Tuchfabrikanten attraktiv machte. Trotz diverser Angebote im Ausland hatte er immer zuerst das sichere Einkommen in der Heimat und den Unterhalt der eigenen Familie im Blick. Gleichzeitig stellt Schüssler sich aber auch als kühnen Draufgänger dar: Schon in jungen Jahren war es sein „äußerster Wunsch“, sich „in die Fremde zu begeben“. Als Angehöriger der militärischen Elite der Schweizergarde hat er ausgerechnet die ersten „sehr blutigen Revolutions Jahre“ an Frankreichs Seite gekämpft und wurde mehrfach verletzt. Er hatte Gelegenheit, sowohl Frankreich als auch Italien kennenzulernen, und bewährte sich bei seinen militärischen Einsätzen derart, dass ihm mehrfach die Position eines Hauptmannes angetragen wurde. Auch dies kann als Beleg seiner kulturellen Anpassungsfähigkeit gedeutet werden. Interessanterweise wuchert Schüssler in seiner Selbstbewerbung weder direkt mit den erworbenen französischen Landeskenntnissen, noch erfährt man etwas über seine Sprachkompetenz. Fast nebensächlich wird der fünfjährige Militäreinsatz im Dienste Frankreichs erwähnt. Eindringlicher hingegen und in Form eines eigens aufgeführten Absatzes schildert Schüssler, wie durch ihn während eines „Auflaufs“ in Hersfeld – gemeint ist ein Tumult gegen ein Corps italienischer Soldaten am 24. Dezember 1806 – die örtlich einquartierten „mißhandelte[n] Franzosen“ gerettet werden konnten. Über seine politischen oder ideologischen Einstellungen schweigt Schüssler sich aus. Nicht den Einsatz pro Frankreich scheint er in den Vordergrund stellen zu wollen, sondern sein allgemeines Engagement und seine Menschlichkeit. Genauso nämlich, wie er damals dem französischen Militär zu Hilfe kam – die Tatsache, dass es sich bei den napoleonischen Soldaten hier um gebürtige Italiener handelt, ist unter diesen Umständen wohl tatsächlich nebensächlich –, möchte er nun im Rahmen des angestrebten Kommissar-Postens seinen Mitbürgern dienen. „Indessen war es, von Jugend auf an Thätigkeit gewöhnt, immer mein Wunsch, mich zum besten meiner Mit-Menschen zu beschäftigen und zu deren Wohl mehres beytragen zu können.“ So definiert der Stellenanwärter Schüsslers seine inneren Motivationen für die Tätigkeit bei der Polizei.
Bemerkenswert sind die fehlenden Informationen hinsichtlich einer profranzösischen Haltung oder besonderer Kenntnisse umso mehr, als man aus anderer Quelle weiß, dass ein „Mann namens Schüßler, der der französischen Sprache mächtig war“, seines Zeichens im Übrigen Tuchweber aus Hersfeld, von den führenden Köpfen des Magistrats sogar als der prädestinierteste Dolmetscher der Stadt auserkoren und dazu angehalten worden war, nach den Hersfelder Aufständen gemeinsam mit dem Bürgermeister einen Zug von bedrohten napoleonischen Soldaten sicher nach Kassel zu geleiten (Kraft/Schwarz, Hersfeld, S. 139f. Als Beleg für die Schreibweise des Namens kann diese Stelle im Übrigen nicht gelten, auf „Details“ dieser Art wird im gesamten Buch nämlich wenig Wert gelegt; vgl. z.B. zu den verschiedenen Wiedergaben, hier im Zusammenhang mit dem bereits oben genannten Tagelöhner Johannes Schüßler, „Lorenz Schüsslers Sohn“ (!), ebd., S. 344. Widersprüchlich dazu findet sich zudem in der Subscribentenliste einer Hersfelder Publikation von 1829 ein gewisser „Schüssler, J., Tuchfabr. in Hersfeld“, Piderit 1829, S. XI). Dass es sich hier um den späteren Polizeipostenanwärter handelt, steht in Anbetracht der Berufsangabe wohl außer Frage. Bewiesen scheint damit auch, dass Schüssler nach den Unruhen von 1806 tatsächlich eine nicht unwichtige Rolle in den Beschwichtigungsbemühungen der Hersfelder gegenüber den neuen Machthabern gespielt haben wird. Bestätigt wird dies zusätzlich durch eine weitere Quelle im Aktenbestand der Hohen Polizei des Königreichs Westphalen in der Handschriftenabteilung der Russischen Staatsbibliothek in Sankt Petersburg. Hier findet sich ein Brief des Generalkommissars des Werradepartements Wolff – Adressat des Bewerbungsschreibens Jean Schüsslers – an den obersten Polizeichef des Königreichs, Jean François Marie de Bongars, vom 8. Juli 1812, in dem sich dieser gegen den als nichtsnutzig beschriebenen Hersfelder Bürgermeister wendet, gleichzeitig aber die Rolle eines Herrn Schüssler positiv hervorhebt: „Voici l’affaire: lors de l’insurrection de 1806 & 7 – les habitans, ou plutôt la canaille de cette cité, assommait, désarmait, maltraitait, blessait & assassinait en partie un détachement du 1r Regt. d’infie legère, qui y était stationné. Schüssler sauvait le reste au péril de sa vie, & le maire Schraeder, pour lors burgemaitre, se tient caché, comme c’est sa coutume à chaque occasion pareille“ (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1628). Im Vergleich zu dieser Heldengeschichte ist Schüsslers eigene Darstellung seiner Leistungen im Dezember 1806 im Rahmen seines Bewerbungsschreibens mehr als bescheiden. Unverkennbar ist der Stellenanwärter um eine neutrale Haltung bemüht. Indirekt wird hier vermittelt, wie Schüssler sich einen guten Kandidaten für ein Amt im offiziellen Sektor der Hohen Polizei vorstellt: teilnehmendes Interesse am eigenen Umfeld und den Menschen seines Terrains soll er haben, ohne jedoch persönlich interessiert zu sein. Neutralität scheint hier eine Schlüsselrolle zu spielen. Forsch, wagemutig, weltoffen sollte ein „Policey-Commissaire“ in Schüsslers Augen wohl desweiteren sein, gleichzeitig aber erfahren, kenntnisreich, reüssiert und im bürgerlichen Umfeld anerkannt – als solches ist er nämlich bemüht, die eigene Person zu schildern.
Eine spezielle Ausbildung muss ein Kommissar der Hohen Polizei im Königreich Westphalen offensichtlich nicht durchlaufen. Die Eignung eines Bewerbers ermisst sich anhand seiner bisherigen Laufbahn und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Stellung. Daneben spielen Haltung und Einstellung eine Rolle. Bestätigungen für diese Annahmen, die aus Schüsslers Schreiben indirekt erwachsen, finden sich mehrfach. So weiß man auch über die Generalkommissare der Hohen Polizei, dass sie zum Teil einfachen Gewerben entstammten, die den Aufgaben des Polizeidienstes fern standen (Wolff 1814, S. 30). Auch den Kommissaren im französischen Mutterland fehlte es an Professionalisierung (Vgl. Tulard 1976, S. 140f.; Karila-Cohen 2008, S. 85–102; Verbesserungsvorschläge zu dieser Situation wurden schon 1817 publiziert, ebd., S. 87).
Herauszuheben ist die Tatsache, dass Schüssler seine Kenntnis der lokalen Verhältnisse als besonderen Pluspunkt für sich wahrnimmt. Neutralität schließt internes Wissen offenbar nicht aus. Er bewirbt sich um einen freiwerdenden Posten in seiner „Vater Stadt“, in der er „mit den Verhältnissen“ und – besser noch! – „mit dem Herzen“ eines jeden Mitbürgers vertraut ist und also weiß, was er „von einem jeden zu erwarten“ habe. Hier schwingen Bewertungsmuster mit, die die Brisanz im Umgang der fremdgesteuerten Polizei mit der lokalen Bevölkerung verdeutlichen. Gerade die Hohe Polizei, für die Schüssler als Kommissar tätig wäre, arbeitete in großen Teilen präventiv, konnte also Straftaten nicht „gerecht“ und einheitlich nach starren Mustern und von Persönlichem abstrahiert beurteilen. Strafmaße wurden vielmehr gemäß der geschätzten Gefährlichkeit des „Täters“ und des empfundenen Bedrohungspotentials seiner Handlungsspielräume für das Regime definiert. Die Macht, die dadurch dem nur lokal ermittelbaren Urteil über politische Einstellung und Staatstreue, aber auch Redlichkeit und Ehre, Können und Fleiß, Familiensinn, soziale Stellung und Anerkennung eines Menschen entsprang, lässt sich unmittelbar ableiten. Aus der kleinen Textstelle in Jean Schüsslers Bewerbungsbrief wird auch erahnbar, wie wenig Privates und vertrauliche Interna des lokalen Raumes vor dem dienstlichen Anspruch und den Interessen des „Besatzers“ geschützt waren. Das Konfliktreservoir, das Schüssler bei einer Einstellung in den von ihm selbst erwünschten Posten quasi in gleichem Zuge „erben“ würde, wird vor diesem Hintergrund deutlich.
Wuchern möchte Schüssler auch für sich, indem er sich als bereits bekannten, treuen Diener der Polizei ausgibt. Er sei „schon jetzt von den Vorgesetzten der Stadt mit mancherley Policey Geschäften beauftragt“ worden, heißt es in seinem Brief. Eine konkrete Beschäftigung in Polizeidiensten wird jedoch auffälligerweise im sich anschließenden biographischen Abriss nicht genannt. Kennt man die Gepflogenheiten der Hohen Polizei des Königreichs Westphalen, so entsteht hier schnell der Verdacht, Schüssler könne für den geheimen Sektor der Polizei tätig gewesen sein. Spionierte er als geheimer Agent für die fremden Besatzer seine Mitbürger aus? Erwarb er sich in dieser Branche ein Zubrot zu den möglicherweise nicht mehr florierenden Tuchwebergeschäften? Bereits Schüsslers Bemühen um eine Stelle als Kommissar deutet darauf hin, dass die Tätigkeit als Tuchfabrikant – möglicherweise aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation im Königreich und wegen der seit 1806 verhängten Kontinentalsperre (vgl. z.B. Dufraisse 1992) – nicht mehr einträglich gewesen sein wird.
Ein Abgleich mit anderen Quellen bestätigt den Verdacht. Im Zusammenhang mit der fortdauernden Suche nach dem immer noch flüchtigen Wilhelm von Dörnberg, Anführer eines Aufstandsversuchs von 1809, hatte sich Generalkommissar Wolff am 18. April 1812 an den Generalinspektor der Gendarmerie Bongars mit der Bitte gewandt, zwei Agenten beschäftigen zu dürfen, um den Onkel des Gesuchten ausfindig zu machen und beschatten zu lassen (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1441). Dieser hatte sich nämlich zuvor samt Pferd von seinen Liegenschaften entfernt, ohne Auskunft über sein Verbleiben zu hinterlassen – ein Tatbestand, der ihn verdächtig machte, mit der gefährlichen Verwandtschaft zu konspirieren. Zwei ausgewählte Personen wurden dem Generalinspektor der Gendarmerie präsentiert: Ein Herr Maissier sollte die Ortschaften Marburg und Schweinsberg kontrollieren. „[…] l’autre est le Sr. Schüssler, d’Hersfeld – homme decidé, & qui a données [sic] des preuves non équivoques de son dévouement – je le [sic] destiné pour Hersfeld & Hausen – Mr. le Maire de Canton de Coll le soutiendrait, et au premier avis, que D. y est, je m’y rendrais clandestinement en personne […].“ Schüssler gilt also hier schon als etablierter, zuverlässiger und erfahrener Zuarbeiter der Polizei, den man im Alleingang auf wichtige Missionen schicken kann. Rückendeckung gibt auch hier wieder Cantonsmaire von Coll, der – wie aus der oben abgedruckten Quelle ersichtlich wird – dem Tuchfabrikaten drei Monate zuvor zu einer Kandidatur für das Amt des Commissairs geraten hatte.
Schon am Folgetag, einem Sonntag, scheint der Einsatz Schüsslers bestätigt, und neue Aufgaben kündigen sich bereits an. Wolff hat zu seinem Anliegen offenbar schon eine Antwort erhalten und schreibt zurück: „[…] très content, que Votre Excellence daigne partager mon opinion, je m’occupe sur le champ, a choisir des agens sûres. J’aurais l’honneur, de Vous mander le résultat – Vous avés eu la grâce, de me parler d’un voyage a faire lors du passage de V.M. à Vacha ou Schmalkalden. […] Je pourrais à Hersfeld instruire & instituer le Sr. Schüssler, comme agent […]“ (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1443). In der folgenden Woche bekommt Schüssler für seine Spitzeltätigkeit bereits ein festes Monatsgehalt und ist damit nicht mehr abhängig von punktuellen Rechercheerfolgen wie andere Geheimagenten: „J’assure à Schüssler d’Hersfeld en attandant 50 f par mois“, schreibt Generalkommissar Wolff an den Vorgesetzten Bongars (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1445, 21.04.1812). Wolff, dem der bisherige Polizeikommissar in Hersfeld offenbar aus diversen Gründen ein Dorn im Auge ist (z.B. RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1245, v. Wolff an Bongars, 15.01.1812; ebd., K. 4, Nr. 1434, Wolff an Bongars, 13.04.1812; ebd., K. 4, Nr. 1535, v. Wolff an Bongars, 18.06.1812), plädiert auch deshalb für den neuen Kandidaten, weil sich bei seiner Einstellung die Gesamtkosten der Gehälter reduzieren würden: „Si le S. Schüssler fut né Comsre de police, la caisse de la police gale gagnerait les appoints qu’il reçoit comme agent, & possederait [sic] à Hersfeld & le district un fonctionnaire éprouvé & sûr, – & qui, au surplus, a donné l’exemple le moins équivoque de vrai attacht au Gouvernement actuel“ (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1458, v. Wolff an Bongars, 30.04.1812). Als drei Wochen später noch immer keine Ernennung erfolgt ist, insistiert Wolff erneut mit den gleichen Argumenten: „Ich habe Schüssler installiert, und instruirt [sic] – Man kann sich auf ihn verlassen – Es wird auf Euer Excellenz ankommen, diesen höchst braven Mann bald zum Polizey Comsre dahier zu ernennen, damit unsere Casse diese jährl. 600 fr. los wird, und er als wirklich öffentlicher Beamte das leisten kann, was er jezt [sic] à la sourdine zu leisten verspricht“ (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1490, v. Wolff an Bongars, 23. Mai 1812). Schüssler wird hier also nicht nur bereits als bewährt und politisch verlässlich geschildert; für seine Ernennung in den offiziellen Apparat der Polizei spricht auch die Tatsache, dass damit künftig nur noch das Gehalt des Kommissars entrichtet werden müsste. Die Spionagetätigkeiten gelten in dieser Position als Teil der üblichen Aufgaben und werden nicht zusätzlich entlohnt. Für die Erhebung bereits etablierter Geheimagenten in den offiziellen Dienstsektor sprechen also diverse Gründe: die Kandidaten haben ihre Fähigkeiten bereits unter Beweis gestellt, ihr Engagement für den Staat ist gesichert. Hinzu kommen finanzielle Vorteile. Aufstiegsmöglichkeiten scheinen für die Geheimagenten damit nicht nur gegeben, sondern möglicherweise sogar erwartbar. Auf genau diesen Umstand spielt womöglich ein anonymer Autor an, der in seinen 1814 publizierten „Bemerkungen über die hohe Polizei im ehemaligen Königreich Westfalen“ darlegt, die geheimen Agenten hätten „für Geld oder andere Vortheile“ gearbeitet (als Anhang abgedruckt in Thimme 1898, hier S. 141). Einen entsprechenden Fall des Aufstiegs nach Bewährung schildert auch ein anderer anonymer Autor über den späteren „General Commissair zu Göttingen“ Mertens (Anonymus 1814, S. 53). Viele weitere Beispiele ließen sich aufzählen.
Trotz weiterer Bemühungen Schüsslers selbst – in einem Schreiben vom 2. Juni zum Beispiel denunziert er ein Vergehen des aktuellen Amtsinhabers Rechberg (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1502, v. Wolff an Bongars, 09.06.1812) – und trotz immer neuer Bittschriften Wolffs an den obersten Polizeichef scheint das Bewerbungsschreiben seinen Zweck vorerst nicht erreicht zu haben. Noch Ende Juni ist der in Ungnade gefallene Rechberg im Amt – vielleicht weil Bongars daran gelegen ist, den aus mehreren Schreiben hervorgehenden Seilschaften zwischen diesem und dem Maire Hersfelds auf die Spur zu kommen. Bongars steht dem Kandidaten Schüssler wohl auch nicht vorbehaltslos gegenüber, zumindest legt ein Schreiben Wolffs an den Vorgesetzten nahe, dass es auf dessen Seite Zweifel an der Aufrichtigkeit bestimmter Berichte Schüsslers geben könnte – womöglich im Zuge der persönlichen Verstrickungen im Kampf um das Amt des Polizeikommissars (RNB St. Petersburg, F. 993 Arch. Westf., K. 4, Nr. 1622, v. Wolff an Bongars, 04.07.1812). Schüsslers Agenten-Kollege Maissier (hier ist die Schreibweise Maizier) bekommt noch weniger Anerkennung für seine Arbeit; wegen ihm attestierter Faulheit scheint er sogar wieder aus dem Amt entlassen worden zu sein (ebd.). Ein Spion, der die an ihn gerichteten Erwartungen nicht erfüllt und nicht genügend Informationen bringt, wird also offenbar nicht weiterbeschäftigt. Diese hier im Einzelfall zu beobachtende strenge Handhabung deckt sich mit den Informationen, die der Adressat unseres Bewerbungsschreibens Wolff in seinen späteren Memoiren zu der schnellen Absetzung und Neubesetzung im Sektor der geheimen Agenten preisgibt (Wolff 1814, S. 17).
Weiß man nun also, dass Schüssler zum Zeitpunkt seines Bewerbungsschreibens an Generalkommissar Wolff bereits als Geheimagent in den Diensten der Hohen Polizei gestanden haben wird, so ist sein Bemühen um eine neutrale und unparteiliche Darstellung der eigenen Person weit weniger überraschend, als es der erste Eindruck beim Lesen der Quelle vermittelt. Schüssler kannte die Anforderungen und Wünsche der Polizeiinstitution bereits aus Erfahrung. Es ist davon auszugehen, dass er zu Beginn seiner Karriere als Spion einen Eid zu leisten hatte, dessen Wortlaut aus den Berichten eines anderen Agenten übermittelt ist (Goecke/Ilgen 1888, S. 103). Schüssler wird sich mit einer Schwurformel dazu verpflichtet haben, alle Verbrechen gegen den König, gegen die Ruhe des Staates usw. „ohne Liebe und ohne Haß“ anzuzeigen (ebd.). Im Umkehrschluss lässt sich deuten, dass die Hohe Polizei keine fanatischen Parteigänger für die eigene Sache und die Ziele Frankreichs wünschte, sondern reflektierte, kühle Köpfe.
Auch wenn nicht nachgewiesen werden kann, ob Schüsslers Werben um den Posten des „Policey-Comissaires“ in Hersfeld letztlich erfolgreich war, so scheint doch außer Frage, dass der Tuchfabrikant bei Generalkommissar Wolff monatelang als der beste Kandidat für das Amt gehandelt wurde. Zahlreiche Bittschreiben um die Ernennung des Wunschkandidaten an die oberste Polizeiinstanz zeugen davon.
Einmal mehr beweist Schüsslers Schreiben, dass sich im Rahmen der Angelegenheiten der westphälischen Hohen Polizei nicht etwa Deutsche als „Opfer“ und Franzosen als „Täter“ gegenüberstanden, wie es die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts so gern glauben machen möchte (z.B. Nagel 1848, S. 55: „der Deutsche“ wird hier „den Fremden und ihren Verehrern“ gegenübergestellt). Allem Anschein nach stimmt es nicht, „daß die einheimische Bevölkerung sich gegen die Bestrebungen der hohen Polizei im allgemeinen völlig ablehnend verhielt“ und die Institution „weder in der Beamtenschaft noch in der guten Bürgerschaft Boden gewinnen“ konnte (Zimmermann 1913, S. 53). Im Gegenteil hat offenbar die Behördenleitung die Wahl zwischen mehreren geeigneten Kandidaten. Wenigstens kann sie es sich erlauben, einen bewährten, gesellschaftlich angesehenen Mann wie Schüssler abzuweisen oder zumindest zu vertrösten.
Viele weitere Interessenspunkte zum Thema der Geheimpolizei, die im Schreiben Schüsslers durchaus anklingen, deren Abhandlung aber den Rahmen dieser Analyse gänzlich sprengen würde – Bezahlung der Agenten, Kompetenzprobleme der Stelleninhaber, Konkurrenz unter westphälischen Staatsdienern, gegenseitige Förderungen im Netzwerk der Agenten und Kommissare, Abhängigkeiten der Polizeimitglieder, Neutralität als Gegenkriterium zur Ortskundigkeit, usw. – werden in dem Promotionsprojekt „Macht und Ohnmacht. Hohe Polizei und lokale Herrschaftspraxis im Königreich Westphalen (1807–1813)”, das an der Universität Kassel angesiedelt ist, aufgenommen. Die hier veröffentlichten Betrachtungen sind Teil dieser Arbeit.
Weiterführend
Anonym, Die entlarvte hohe und geheime Polizei des zerstörten Königreichs Westphalen, o.O. 1814.
Fr. von Wolff, Kurze Darstellung der Verwaltung der hohen Polizei im ehemaligen westphälischen Departement der Werra, bestehend aus dem größern Theile des wiederhergestellten Kurfürstenthums Hessen; sammt apologetischer Zurechtweisung einer Pasquille, von dem in diesen Ländern von 1809 bis 1813 einschließlich angestellt gewesenen General-Polizei-Kommissär Fr. von Wolff, Mainz 1814.
Friedrich Thimme, Neue Mittheilungen zur Geschichte der hohen oder geheimen Polizei des Königreichs Westphalen, in: Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 3 (1898), S. 81–147.
Paul Zimmermann, Die Hohe Polizei im Königreich Westphalen, in: Braunschweigische Heimat. Zeitschrift des Landesvereins für Heimatschutz im Herzogtum Braunschweig (1913), S. 51–55.
Weitere Literaturangaben
Roger Dufraisse, Französische Zollpolitik, Kontinentalsperre und Kontinentalsystem im Deutschland der napoleonischen Zeit, in: ders. (Hrsg.), L’Allemagne à l’époque napoléonienne, Bonn 1992, S. 245–269.
Rudolf Goecke, Das Königreich Westphalen. Sieben Jahre französischer Fremdherrschaft im Herzen Deutschlands. 1807–1813, vollendet und hrsg. von Theodor Ilgen, Düsseldorf 1888.
Friedrich Gottlieb Nagel, Kriegsbilder aus der Heimath, hauptsächlich aus Halberstadt, Magdeburg und der Umgegend. Zur Erinnerung an die denkwürdigen Jahre von 1806 bis 1815, Halberstadt 1848.
Pierre Karila-Cohen, Comment peut-on être commissaire? Remarques sur la crise d’un métier de police sous la monarchie constitutionnelle, in: Ders./Dominiue Kalifa (Hg.), Le commissaire de police au XIXe siècle, Paris 2008, S. 85–102.
Gerhard Kraft/Beate Elisabeth Schwarz, Hersfeld in der napoleonischen Zeit und die Ereignisse um Lingg von Linggenfeld von 1806-07: Zur 200. Wiederkehr der Ereignisse in der Stadt Bad Hersfeld, 1. Aufl., Gudensberg-Gleichen 2006.
Claudie Paye, „Der französischen Sprache mächtig”. Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Königreich Westphalen (1807–1813), München 2013.
Franz Carl Theodor Piderit, Denkwürdigkeiten von Hersfeld, Hersfeld 1829.
Jean Tulard, Paris et son administration (1800–1830), Paris 1976.
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Maike Bartsch (20. Juni 2014). „so wage ich unterthänigst um die hiesige Policey-Comissaire Stelle zu bitten“ − Kandidatur des Hersfelders Jean Schüssler um eine Anstellung bei der Hohen Polizei. Napoleon auf der Spur. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/rr0b