„la langue allemande restera en usage”
GStA PK, Berlin, V. HA, Nr. 571, Das Dekret des Königs Jérôme über den Gebrauch der deutschen und französischen Sprache bei den öffentlichen Verhandlungen, März 1808
2 − „No. 33
Sur le Rapport des Ministres, qui sera déposé à la Sécrétairerie d’Etat.
Le Roi décide,
1° que la langue allemande restera en usage dans les Tribunaux, les Justices de paix, et les actes des notaires ;
2 ° qu’elle sera parlée devant l’assemblée des Etats;
3° que la langue française continuera d’être employée dans ses conseils d’Etat et privé, à la trésorerie, dans les bureaux des quatre ministères et dans ceux des conseillers d’Etat chargés de la Direction de quelques parties de l’administration publique.
A Cassel ce 21 mars 1808
Signé Jérôme Napoléon”.
Provenienz
Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
frühere Signatur: GStA PK, V. HA., Rep. I., C., II., Nr. 9
Hauptabteilung V Königreich Westfalen, Rep. I. Akten des Staatssekretariats und des Ministeriums des Aeußern zu Cassel, C. Andere Akten, II. Innere Verhältnisse, Staatsrat etc.
Inhalt: 4 Blätter/2 Dokumente
1. Einsicht: Mai 2001 (CP)
Zur Quelle
In den Akten des westphälischen Staatssekretariats findet sich, datiert auf März 1808, »Das Dekret des Königs Jérôme über den Gebrauch der deutschen und französischen Sprache bei den öffentlichen Verhandlungen«. Der königliche Beschluss bestand aus drei wesentlichen Punkten, die beiden Sprachen Platz einräumten. Interessant ist, dass dem Entscheidungsprozess in Bezug auf den Sprachgebrauch in der Verwaltung ein rapport au roi vorausgegangen war, der von einem Mitglied des Ministerkabinetts stammte.
Mit dem Beschluss zur Sprachregelung vom 21. März 1808 folgte der König den Empfehlungen des Ministerkabinettsmitglied, das ihm vor abschreckenden sprachpolitischen Maßnahmen warnte.
Bezeichnenderweise sollten die königlichen Entscheidungen in Bezug auf die Sprachpolitik einen verwaltungsinternen Charakter behalten: Deswegen sucht man auch vergeblich nach einem entsprechenden Gesetz in den Gesetzbulletins. Darin folgte König Jérôme ganz dem Rat seines Kabinettsmitglieds. Die Geheimhaltung seiner Entscheidungen zum Sprachgebrauch in der Verwaltung ist für die Qualität der Sprachpolitik Jérômes bezeichnend.
Die Sprachrevolution, die die Einführung der französischen Sprache als Einheitssprache im Königreich Westphalen bringen sollte, war schleichend und peu à peu geplant und sollte auf keinen Fall die Gemüter
erregen. Nach und nach sollten offensichtlich die Bedingungen für den Wechsel von der langue naturelle zu einer langue nationale geschaffen werden.
Die Einführung eines Verwaltungsapparats französischen Typs wurde von der westphälischen Regierung als ein entscheidender Faktor in der Umsetzung dieses Plans angesehen.
Zitiert
Claudie Paye, „Der französischen Sprache mächtig“. Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Königreich Westphalen, 1807–1813, München (Oldenbourg) 2013 (Pariser Historische Studien, 100), S. 65−66.
Abb. Kopfbogen des Justizministeriums und Wappen des Königreichs Westfalen, Brief vom 3.4.1811, Stadtgeschlichtes Museum Leipzig, A/3442/2009, CC BY-NC-ND 2.0 DE.