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„Cassel [soll] Lehranstalten haben, welche der Hauptstadt des Königreiches würdig sind“ – Reorganisation des Schulwesens in Kassel (Juli 1811)

StA MR, Best. 75 Nr. 183, Organisation des Schulwesens in Kassel sowie Ernennung des Lehrpersonals am Lyzeum und an der Bürgerschule, 1811–1813

„a-e. 2te Don. Den 22ten July 1811 Nr. [479]

Generaldirektion des öffentlichen Unterrichtes. [an das Innenministerium/Sr. Excellenz den Herrn Ministern des Innern zu Cassel]

Königreich Westphalen

No 1970

Die Reorganisation des Schulwesens in Cassel betr.

Cassel, am 20sten Julius 1811

Mein Herr Minister!

Daß mit dem in der That in einen tiefen Verfall gerathenen Lyceo zu Cassel und der damit verbundenen Bürgerschule eine gänzliche Reform vorgenommen werden müsse, darüber dürfte wohl nur Eine Stimme seyn.

Bereits seit längerer Zeit habe ich mich mit diesem Gegenstande, so wie mit der Frage, wie die Reorganisation dieser Unterrichtsanstalt am vortheilhaftesten sich bewirken lasse, beschäftigt, und würde meine sich hierauf beziehenden Vorschläge Eurer Excellenz schon längst vorgelegt haben, wenn ich nicht in Rücksicht der zu dieser Reorganisation erforderlichen Kosten und des Fonds, aus welchem [verso] sie zu bestreiten seyn dürften, in großer Verlegenheit mich befunden hätte.

Soll nämlich Cassel Lehranstalten haben, welche der Hauptstadt des Königreiches würdig sind und allen gerechten Anforderungen Genüge leisten, so müssen neuen Geldsquellen eröffnet werden, indem der bisherige Fonds des Lycei keineswegs zu Anstellung neuer Lehrer, Anschaffung von Büchern u.s.w. hinreicht.

Anerbieten des Herrn Finanzministers

Unterm 2ten d.M. hat nun des Herrn Finanzministers Excellenz sich erboten, für die Ueberlassung, des der Stadt Cassel gehörens den Gebäudes, worin das Lyceum sich befindet, zum Behüfe der Büreaux des Finanzministerii eine nicht wieder zurückzuzahlende Summe von 48,000 Franken sogleich baar zu erlegen, und außerdem einen jährlichen Miethzins von 6,500 Franken (welche Summe er jedoch, wie ich noch immer hoffe, auf 7000 Franken erhöhen wird, zu bezahlen, wie auch alle auf gedachtem Gebäude feststanden ordentlichen und außerordentlichen Cassen, nebst den Unterhaltungskosten aus [recto] Brandasseruraliens-Geldern zu übernehmen.

Ich säume daher nunmehr nicht länger, über die Reorganisation des Schulwesens in Cassel und die zu machenden neuen Einrichtungen meinen umständlichen Bericht Hochdemselben hierdurch vorzulegen.

Bevor ich jedoch ins Detail gehe, halte ich es für nöthig, Eurer Excellenz den Zustand der jetzt in Cassel bestehenden Schuleinrichthungen mit ein paar Worten vorzulegen.

Gegenwärtige Schuleinrichthung in Cassel

Das Lyceum zu Cassel, welches im Jahre 1779 von dem Landgrafen Friedrich II errichtet worden ist, besteht aus sieben Haupt-Classen, wovon die vier obere Classen die gelehrte oder höhere lateinische Schule oder das Lyceum im eigentlichen Sinne, die fünfte, sechste und siebente Classe hingegen die eigentliche Bürgerschule bilden.

Außer diesen sieben Hauptclassen gibt es noch eine Neben-Classe, worin von einem Seminaristen der erste Elementarunterricht im Teutsch- und Lateinisch-Lesen ertheilt wird.

Mit dem Lyceo sind verbunden:

[verso] 1) ein Landschullehrer-Seminarium;

2) das aus Seminaristen zusammengesetzte Singechor, welches ursprünglich nur zum Singen in der Stadt und bey Leichenbegängnissen bestimmt war, hernach aber leider auch im Theater zur Aufführung der Chöre in großen Oper gebraucht worden ist.

3) das Institut der sogenannten Partimschüler oder Currendaner, wie sie in anderen Städten genannt werden.

Sie sind Kinder armer Eltern, welche in der siebenten Classe des Lycei unentgeldlich unterrichtet werden, jährlich eine vollständige Kleidung, auch bey ihrem Abgange eine Beysteuer zur Erlernung eines Handwerkes bekommen.

Dafür müssen sie an den Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen von Cassel bey dem Gesange offisiren. Zugleich singen sie aber auch täglich vor den Häusern der Stadtbewohner und sammeln die von wohltätigen Menschen ihnen gegebener Unterstützungen, wovon größtentheils die obigen Ausgaben bestritten werden.

[recto] Die bey dem Lyceo angestellten Lehrer sind jetzt folgende:

1) der Rector Cäsar,

2) der Conrector Hosbach,

3) der Collaborator Matthias,

Diese drey Männer unterrichten bloß in den vier oberen Classen, der zweyte und dritte außerdem noch im Seminario.

4) der Collaborator Cuyrim

5) der Cantor Wiegand,

welche beide in der 5ten und 6ten,

6) der Cantor Bechtel, welcher allein in der siebenten Classe Unterricht ertheilt.

Bey dem Seminario sind als Musiklehrer, außer dem oben genannten Cantor Wiegand noch angestellt:

1) der Musiklehrer Grosheim

2) der Hoforganist Herstell.

Ein [Text durchgestrichen] mathematischer und physicalischer Apparat und Bibliothek fehlen dem Lyceo bis jetzt noch gänzlich; nur bey dem Seminario findet sich eine kleine Sammlung pädagogischer Schriften von etwa [verso] 150 Bänden, und eine Sammlung von Musikalien von den besten Meistern. Außerdem besitzt dasselbe noch ein Orgelpositiv, 8 Claviere und mehrere Seiteninstrumente zum Gebrauche für die Seminaristen.

Die ganze Unterrichtsanstalt stand bisher unter der Aufsicht eines Directorii, welches aus weltlichen und geistlichen Personen zusammengesetzt ist.

Außer dem Lyceo befinden sich noch in Cassel 6 Freyschulen, nämlich 3 Knaben und 3 Mädchen-Schulen, bey welchen 6 Lehrer angestellt sind, eine Garnisonsschule, welche 2 Lehrer, eine katholische Schule, welche Einen Lehrer, die sogenannte Anternenstädter Schule, welche gleichfalls nur einen Lehrer und endlich die israelitische Consistorialschule, welche acht Lehrer hat.

Das Gebäude welches zu der neuen Schulanstalt zu nehmen ist.

A. Durch das Königliche Decret vom 19ten May 1808, wovon in der Anlage A, eine Abschrift erfolgt, ist bereits die belétage [belétage: lateinische Schrift] des der Stadt Cassel gehörenden Gebäudes, worin das Lyceum sich befindet an das Finanzministerium zum Behüfe der darin anzulegenden Büreaux gegen eine jährliche Miethe abgetreten worden.

[recto] Der Herr Finanzminister wünscht nun nicht bloß das, was er bereits vom Lyceums-Gebäude in Besitze hat, zu behalten, sondern eins das ganze Gebäude sammt Garten, jedoch mit Ausnahme des Hinterhauses, worin das Seminarium befindlich ist, zu bekommen und hat zu dem Ende des bereits oben angeführte Anerbieten unter dem zweyten d. M. mir gemacht.

Dasselbe scheint mir nach allen Rücksichten so vortheilhaft, daß, selbst wenn man auf die Büreaux des Finanzministerii aus dem Gebäude wieder verdrängen könnte, ich dennoch richten würde, hierauf Verzicht zu leisten und das Anerbieten anzunehmen, indem dadurch nicht nur das bedeutende und nie zu restituirende Capital von 48,000 Franken (12,355 Rthl.) womit die bey einem anderen Gebäude nothwendigen Bautkosten wahrscheinlich bestritten werden können, gewonnen, sondern auch eine hinreichende Miethe erhalten und die Stadt, als Eigenthümerin, von allen ordentlichen und Außerordentlichen Kosten, wie auch den Unterhaltungs-[verso]kosten befreyet wird.

Sollten nun Eure Excellenz diese Ansicht mit mir theilen, so entstehet die Frage: welches Gebäude soll nun genommen werden, um darin so wohl das neue Lyceum als die neue Bürgerschule und die Wohnungen für die beym Lyceo anzustellenden Lehrer einzurichten?

Wiederholt habe ich hierüber mit dem Herrn Präfecten communicirt und ich verfehle daher nicht, das Resultat dieser Unterhandlungen nebst meinen Ansichten hier mitzutheilen.

Die nach und nach in Vorschlag gebrachten Gebäude sind folgende:

1) das Hospitalgebäude der Französisch-Reformirten auf der Ober-Neustadt, welches ein Eigenthum der beiden französischen Gemeinden ist.

Gedachtes Hospital, durch Schenkungen der vorigen Landgrafen und Vermächtnisse der Gemeindeglieder fundirt, ist dazu bestimmt, allen und unvermögenden Personen beyderley Geschlechtes ein sorgenfreyes Unterkommen zu [recto] verschaffen.

Der Fonds zu dem Ankaufe und der Einrichtung des gegenwärtigen Hospitalgebäudes ist insbesondere aus dem Ertrage des Verkaufes zweyer kleiner, der Gemeinde gehörigen, Kramkaufhäuser, und dem Aufkommen eines gewissen Theiles des Ueberschusses von zwey Lotterien und aus dem Betrage einer in Holland und England gehaltenen Collecte gebildet worden.

Gegenwärtig befinden sich in diesem Gebäude 11 Personen, und der von ihnen nicht eingenommene Raum ist an die beiden französischen Prediger Ramus und Robert vermiethet, welche ihnen so geringen Miethzins geben, dass die Wohnungen als ein Theil ihrer Besoldung betrachtet werden müssen.

Das Hospitalgebäude kann schon aus dem Grunde nicht gewählt werden, weil es für das Lyceum, die Bürgerschule und die Wohnungen der anzustellenden Lehrer viel zu klein ist, und nur allenfalls durch [Rückführung] eines großen Hinterhauses dazu eingerichtet werden [verso] könnte.

Auch wird die französische Gemeinde sich nie in Güte zur Abtretung des Gebäudes verstehen, wie sich aus den Schritten entnehmen lässt, die sie gleich damals, wie ich mit dem Präfecten das Gebäude besah, gethan hat.

Ueberdies müßte der Gemeinde wieder ein passendes Locale zu einem Hospitale angewiesen und den Predigern eine Entschädigung gegeben werden.

Erwägt man alle diese Umstände, so wird man wohl nicht lange zweifelhaft bleiben können, die Idee, dieses Gebäude für das zu organisierende Lyceum und die Bürgerschule zu wählen, gänzlich zu verwerfen.

2) die Garnisonskirche zu Cassel.

Diese Kirche war vormals bloß für die Garnisons-Gemeinde bestimmt. Bey dem Regierungsantritte Sr. Majestät aber wurde die hiesige Hofgemeinde, welche bis dahin ihre Gottesdienst in der Schlosskapelle gehalten hatte, provisorisch in die Garnisonskirche [recto] verlegt, und durch das königliche Decret vom 17ten December 1807 (wovon ich in der Anlage B eine Abschrift zu übersenden mich beehre), festgesetzt, dass so bald der Bau der am Leipziger Thore belegenen Kirche beendigt seyn würde, diese für die Unter-Neustädter Gemeinde, welche bis dahin ihren Gottesdienst in der Brüderkirche gehalten hatte, bestimmt seyn und die Hofgemeinde alsdann ihren Cultum in der Brüderkirche ausüben solle.

Von dieser Zeit an sind die Hof- und Garnisons-Gemeinde gewissermaßen als combinirt zu betrachten und es ist sogar durch das Königliche Decret vom 16ten Junius 1808, im 4ten Artikel (wie die sub lit C. anliegenden Abschrift ergibt, C.), festgesetzt, dass nach dem Absterben des jetzigen Dienstpersonales der Hof- und Garnisons-Gemeinde solches nur aus einem Prediger, einem Cantor und einem Opfermann bestehen solle.

Beide Gemeinden können nun füglich den übrigen vier teutsch-reformirten Gemeinden in Cassel einverleibt werden, zumal da sie durchaus keine eigenen Sprengel haben.

In Ansehung der Garnisonsgemeinde würde [verso] das um so weniger einigen Bedenken unterwerfen seyn, da die bey ihr sonst vorhandene Predigerstelle durch den Abgang des Herrn Münscher bereits aufgehoben ist, und die zum vormaligen hessischen Militair gehörenden Personen täglich sich vermindern.

Was die Hofgemeinde insonderheit anbetrifft, so könnte dieselbe in Gemäßheit des Königlichen Decretes vom 17ten December 1807, in die Brüderkirche verlegt werden, welche bereits seit einem Jahre von der Unter-Neutstädter Gemeinde verlassen worden ist, indem diese die vor dem Leipziger Thore befindliche Kirche eingenommen hat.

Durch die Suppression der Garnisons-Gemeinde und Verlegung der Hofgemeinde in die Brüderkirche würde die Garnisonskirche disponible werden, und zu einem Schulgebäude eingerichtet werden können.

3) die lutherische Kirche

Sie liegt, so wie die Garnisonskirche, ungefähr in der Mitte der Stadt und eignet sich daher [recto] in dieser Hinsicht gleich gut zum Zwecke eines Schulgebäudes.

Indeß dürften folgende Umstände der lutherischen Kirche vor der Garnisonskirche den Vorzug geben:

a) die lutherische Kirche liegt, wie die beygefügten ebenso Situations-Pläne zeigen, an den bey den langen Fronten ganz frey und es können daher die hier anzulegenden Zimmer sehr gut erhellet werden.

Die Garnisonskirche ist dagegen von der einen langen Fronte durch die Häuser des Kaufmanns Horn verbauet, und, um dem Gebäude das nöthige Licht zu verschaffen, müssen diese angekauft und niedergerissen werden.

Dieses, so wie das Einbrechen der Fenster durch eine vier Fuß dicke Mauer soll nach dem Berichte des Oberingenieurs Ganzer (wovon ich gleichfalls eine Abschrift sub lit D. anzuschließen die Ehre habe, D.), einen Kostenaufwand von 2,500 bis 3000 Rthl. oder 11,655 Franken verursachen.

b) die lutherische Kirche hat einen sehr geräumigen Hofplatz, welcher zugleich mit dem daran, [verso] liegenden Marställerplatze in Verbindung steht, wodurch den von diesem Theile der Stadt herkommenden Schülern der Weg sehr verkürzt wird.

Zugleich befinden sich auf diesem Hofe ein Wohnhaus des lutherischen Cantors, wie auch ein sehr geräumiges drey Stockwerk hohes Pfarrhaus, welches durch die Abtretung der Kirche vielleicht ebenfalls disponible würde und zum Besten der Schule benutzt werden konnte.

c) Hat die lutherische Kirche ganz das Äußere eines Privathauses, hingegen ist die Garnisonskirche im Aeußeren, wie im Innern, vollkommen wie eine Kirche eingerichtet.

Eine nothwendige Folge davon ist, daß die Einrichtung der Garnisonskirche zum Schulgebäude, nach einem ungefähren Unterpflege, 4000 Rthl. mehr, als die der lutherische Kirche kosten wird.

So wünschenswerth es daher nach allen diesen Umständen auch wäre, die lutherische Kirche zum Behüfe des neu zu organisierenden Lycei und der [recto] Bürgerschule zu erhalten, so will sich dennoch nach allen Nachrichten die lutherische Gemeinde auf keine Weise dazu verstehen, ihr Kirchen-Gebäude, welches ihr Privateigenthum ist, gegen die für sie wieder einzurichtende Garnisonskirche abzutreten.

Da es nicht gut ist, die Anzahl der Unzufriedenen auf irgend eine Art zu vermehren, wenn der Hauptwand auf eine andere, wenn gleich etwas kostbarere, Art erreicht werden kann, so würde nach meiner Meinung von der lutherischen Kirche gänzlich zu abstrahiren und die Garnisonskirche zum einen Schulgebäude zu wählen seyn.

Die neue wissenschaftliche Einrichtung der Schulanstalten

Was die neue wissenschaftliche Einrichthung der Unterrichtsanstalten in Cassel anbetrifft, so lege ich den bey jeder derselben zubefolgenden Plan der Prüfung Eurer Excellenz vor.

[verso] I. Lyceum zu Cassel

Der Hauptzweck einer höheren lateinischen Schule, sie mag nun Lyceum, Gymnasium oder Pädagogium heißen, kann nur dahin gehen, die Scholaren mit den erforderlichen und gründlichen Vorkenntnissen zum künftigen wissenschaftlichen Studio oder zur Universität, wie auch zu höheren Aemtern im Staate, welche nicht gerade eine Universitäts-Bildung erfordern, auszuer[…].

Leider verfehlt bey weitem der größte Theil der jetzigen Lyceen und Gymnasien seinen Zweck, indem gerade das, was die Hauptfach ausmacht, nämlich alte und neue Sprachen, Geschichte und Mathematik theils vernachlässigt, theils höchst oberflächlich behandelt und dagegen vieles, was lediglich auf die Universitäten gehört, daselbst getrieben wird. Die Köpfe der jungen Leute werden mit vielen enyclopädischen Kenntnissen, wodurch man die Grenzen zwischen Universität und Schulen gänzlich überladen; der Geschmack an ernsten Studien [recto] unterdrückt, und wir bekommen auf diese Art Menschen, die in ihrem 17ten Jahre schon mehr zu wissen wähnen, als Männer von 25 Jahren wissen, die den academischen Unterricht zum Theil nicht verstehen, sich nicht selbst nachhelfen können, und, an Oberflächlichkeit gewöhnt, der einst unbrauchbare Staatsdiener werden müssen.

Soll nun dem Unwesen entgegengearbeitet werden, so müssen viele auf den jetzigen höhere lateinischen Schulen übliche Lehrgegenstände verbannt und dagegen der Unterricht auf folgende beschränkt werden:

1) die alten Sprachen,

a) die lateinische

b) die griechische und

c) die hebräische, jedoch bloß für künftige Theologen,

wie auch die damit in Verbindung stehenden Wissenschaften, als Mythologie, Römische und Griechische Altherthümer;

2) die neueren Sprachen, unter denen jedoch nur die teutsche und französische öffentlich brauchen gelehrt zu werden. Dagegen ist bey den anzustellenden Lehrern darauf zu [verso] sehen, dass sie im Stande sind, Privatissima im Englischen und Italiänischen zu geben;

3) Moral und Religion;

4) Aeltere und neuere Geschichte;

5) Aeltere und neuere Geographie;

6) Arithmethik und Mathematik,

wie auch die ersten Elemente der Physik;

7) Einleitung in die Philosophie;

8) Calligraphie und Zeichnen;

9) Uebung im öffentlichen Reden und Disputiren, welches jetzt bey veränderten Staatsverfassung um so nothwendiger ist.

10) Was die Verfertigung von Aufsätzen anbetrifft, so müssen die Lehrer der verschiedenen Sprachen, jeder in der seinigen, dazu Anleitung geben und die erforderlichen Uebungen anstellen.

11) Für Tanz- und Fecht-Unterricht, welchen die Scholaren des Lycei nehmen wollen, kann durch die bey der école d’artillerie [école d’artillerie: lateinische Schrift] angestellten Meister und andere, die in der Stadt befinden, gesorgt werden.

[recto] In Rücksicht der Classification der Schüler hat man bisher entweder gewisse, durchaus feststehende, Classen angenommen, so daß die Schüler in Rücksicht alter Unterrichtsgegenstande zur ersten, zweyten, dritten Classe u.s.w. gezählt werden, oder man hat sie nach den verschiedenen Unterrichtsgegenständen nach dem Grade ihrer Kenntnisse und Ausbildung in verschiedenen Classen gesetzt.

Die letzte Methode, das wissenschaftliche Classen-System, verdient unstrittig den Vorzug, und muß daher bey dem neuen Lyceo zur Anwendung gebracht werden, denn

1) ist der Fall, daß der Schüler bey seinem Eintritte in eine gelehrte Schule in jeder Art von Kenntnissen gleich weit gekommen seyn sollte, zu halten, als daß er als Regel angenommen werden dürfte;

2) braucht man gewöhnlich die lateinische Sprache zum Maaßstabe, um dernach die Classen, wozu der Eintretende in Hinsicht aller Fächer gehören soll, zu bestimmen, ungeachtet er in allen übrigen oft sehr vernachläßigt ist, oft nicht einmal die [verso] ersten Anfangsgründe erlernet hat.

3) macht der Jüngling, wie die Erfahrung lehrt nicht immer in allen Gegenständen des Unterrichtes gleiche Fortschritte, indem er für diesen oder jenen mehr Anlage, Kopf und Neigung hat.

Adoptirt man jenes wissenschaftliche Classen-System, so würde die Anzahl der bey dem neuen Lyceo anzustellenden Lehrer auf acht sich belaufen, welche Zahl sich auch bey den französischen Lyceen befindet.

Das Personale würde etwa bestehen:

1) aus einem Director,

2) einem Rector,

3) einen Conrector,

4)

5) drey Collaboratoren

6)

7) einem französischen Sprachlehrer und

8) einem Lehrer der Mathematik und Physik.

  1. Bürgerschule

Zu der Bürgerschule sollen die Scholaren [recto] überhaupt diejenige Ausbildung empfangen, welche Jeder, der in einer civilisirten Gesellschaft lebt, und keine eigentlich wissenschaftliche Ausbildung sich erwerben will, besitzen muß.

Zugleich müssen darin, in einer abgesonderten Classe, die zum Eintritte in das vorher erwähnte Lyceum erforderlichen Vorkenntnisse gelehrt werden.

Die Lehrgegenstände wurden vorzüglich folgende seyn:

1) teutsche Sprache, Grammatik, gut Lesen, Declamiren;

2) Schreiben, Calligraphie, Orthographie;

3) Rechnen, Tafel- und Kopf-Rechnen, Mathematik;

4) französischen Sprache in zwey Abtheilungen

5) Moral, Religionsunterricht;

6) Geschichte, Geographie;

7) Teutsche und französische Ausarbeitungen;

8) die ersten Anfangsgründe der Physik und der Technologie,

[verso] 9) Zeichen, Modelliren p.

10) Lateinisch und die ersten Anfangsgründe im Griechischen; dieses jedoch nur für diejenigen, welche demnächst in das Lyceum treten wollen.

Vier Lehrer werden hinreichend seyn, um den Unterricht in der Bürgerschule zu ertheilen.

III. Mahleracademie

Mit dem auf diese Art zu organisierenden Lyceo und der Bürgerschule dürfte es rathsam seyn, die in Cassel bestehende Academie der Mahler, Bildhauerkunst und Architectur in Verbindung zu setzen.

Vor einiger Zeit habe ich diese Unterrichtsanstalt in Augenschein genommen, und mich persönlich davon überzeugt, in welchem wirklich traurigen Zustande dieselbe sich befindet.

Bereits in einem Schreiben vom 31sten Januar v. J. haben Eure Exzellenz zu erkennen gegeben, daß Hochdieselben eine Reorganisation dieser [recto] Anstalt für nothwendig erachten.

Da es nun einen zu großen Kostenaufwand verursachen würde, wenn man diese Anstalt so organisiren wollte, dass sie als eine für sich bestehende und ihrem Namen und Zweck vollkommen entsprechende, Schule der Kunstformen sie fortdauern konnte: so halte ich es für das zwecksmäßigste, sie mit dem Lyceo und der Bürgerschule in Verbindung zu bringen, dergestalt, daß diejenigen Scholaren, welche Neigung haben, Unterricht im Zeichnen, Mahlen, Modelliren p. zu nehmen, gegen ein zu bestimmendes Honorar die Lehrstunden in der Academie besuchen können.

Sollten Sie dieser Ansicht Ihre Bestimmung geben, so wurden zwey Sachen nothwendig werden:

1) die Anschaffung neuer Sammlungen von Mustern zu Zeichnungen und neuer Gips-Modellen.

In Paris sind vor nicht langer Zeit neue Sammlungen von Zeichnungen von Köpfen, Blumen, Verzierungen, Landschaften p. erschienen, welche sehr gelobt und bereits an [verso] mehreren Orten mit Nutzen angewandt worden. Diese Sammlungen würden mit wenigen Kosten angekauft werden können.

2) Erweiterung des jetzigen Locales der Academie, indem dasselbe schon jetzt nicht geräumig genug ist.

Die Zimmer, welche die Academie gegenwärtig innehat, würden zur Ertheilung des Unterrichtes allenfalls hinreichen, aber zur Aufbewahrung der Sammlungen von Gemählden, Gipsmodellen p. ist die Erweiterung des Locales nothwendig, weshalb ich es dero Ermessen anheimstelle, ob nicht etwa noch zwey Zimmer zu diesem Behüfe eingeräumt werden könnten.

IV. Sechs Freyschulen.

Die jetzt hier in Cassel bestehenden sechs Freyschulen, welche theils für Knaben, theils für Mädchen bestimmt sind, und worin sich überhaupt gegenwärtig 316 Schüler befinden, würden nicht aufgehoben, sondern in ihrer jetztigen Verfassung beyzubehalten seyn, [recto] weil auf diese Art die ärmeren Aeltern den unentgeldlichen Unterricht ihrer Kinder erhalten, zugleich aber auch die übermäßige Bevölkerung der Bürgerschule verhütet, und die gemeineren Kinder, deren Sitten gewöhnlich schlecht sind, von der Bürgerschule entfernt werden.

Da, wie ich oben angeführt habe, in der siebenten Classe des Lycei befindlichen sogenannten Partimschüler, welche unentgeldlichen Unterricht erhalten, müssen in die gedachten Freyschulen oder in die Bürgerschule verwiesen werden.

V. Garnisonsschule.

Diese Schule hat ganz den Character einer Freyschule, und in dieser Hinsicht dürfte es zweckmäßig seyn, dieselbe mit den obgedachten sechs Freyschulen zu vereinigen.

Diese Idee läßt sich indeß aus dem Grunde wohl nicht realisieren, weil in der Garnisonsschule gegenwärtig beynahe 200 Schüler sich befinden, und daher, falls dieselbe mit den sechs Freyschulen verbunden würde, darin die Anzahl der Schüler auf fünfhundert sich belaufen würde.

[verso] VI. Catholische Schule.

Diese erst im Jahre 1809 hier errichtete Schule würde beyzubehalten seyn, indem darin bloß der Unterricht in der catholischen Religion ertheilt wird.

VII. Israelitische Consistorial-Schule

Dasselbe gilt auch von der israelitischen Consistorialschule, welche sich vorzüglich mit dem Unterrichte in der Mosaischen Religion und der hebräischen Sprache beschäftiget.

Da übrigens die Israeliten an den Vortheilen des Lycei und der Bürgerschule gleichen Antheil mit den Christen erhalten, so wird sich das jüdische Consistorium, nach einer von demselben erhaltenen Erklärung, nicht abgeneigt finden lassen, zu den Kosten der neuen Schuleinrichtungen einen jährlichen Beytrag zu geben, zumal wenn man den Israeliten in dem Schulgebäude ein Zimmer einräumt, worin der Unterricht in der jüdischen Religion und hebräischen Sprache ertheilt wird.

[recto] VIII. Landschullehrer-Seminarium

Was die verbesserte Einrichthung des sehr tief gesunkenen hiesigen Landschullehrer-Seminarii anbetrifft, so habe ich darüber bereits alle Materialien gesammelt und ich behalte mir vor, darüber einen besonderen Bericht Eurer Excellenz vorzulegen.

Die neuen Schuleinrichtungen, namentlich die Veränderungen des Locales haben auf das Seminarium durchaus keinen Einfluß, indem dasselbe in dem Hintergebäude des Lycei, welches dem Herrn Finanzministers nicht mit vermiethet wird, sich befindet, und die Lehrer, welche bis jetzt den Seminaristen Unterricht ertheilt haben, demselben ungehindert fortsetzten können.

IX. Töchterschule.

Ob auch in Cassel eine besondere Töchterschule zu errichten, und welche Einrichtung derselben zu geben sey? Ist eine wichtige, aber auch in mehrfacher Hinsicht schwierige Frage, welche ich in einem [verso] besonderen Berichte zu beantworten mir vorbehalte.

Kosten, welche durch die erste Einrichthung des neuen Schulwesens veranlaßt werden.

Die Kosten der ersten Einrichthung der Garnisonskirche zum Schulgebäude werden, nach einem von dem Oberingenieur des Fuldadepartements gemachten approximativen Anschlage, 11–12,000 Rthl. oder 46,620 Frankren verlangen.

Zur Bestreitung dieser Kosten wird das nie zu restituirende Capital von 48,000 Franken wahrscheinlich hinreichen, welches der Herrn Finanzminister Excellenz außer der jährlichen Miethe von 6,500 Franken, für die Überlassung des Gebäudes, worin jetzt das Lyceum sich befindet, nebst Garten zu geben sich erboten hat.

Außerdem wird aber wohl eine Summe [recto] von etwa 300–400 Rthl. (1165 1/2 – 1554 Frs) für Anschaffung von Schränken, Tischen, Bänken, Bücher u.s.w. zu rechen seyn, welche Eure Excellenz auf Ihr Budget würden übernehmen müssen.

Der durch die Anschaffung von Mustern zu Zeichnungen und Gipsmodellen p. für die Mahleracademie, welche mit dem Lyceo und der Bürgerschule in Verbindung gesetzt werden soll, veranlaßte Kostenaufwand kann dadurch bestreiten werden, daß das der Academie gehörige, und bey dem hiesigen [Bombard] belegte, Capital von 400 Rthl. gekündigt und zu diesem Zwecke bestimmt wird.

Kosten, welche die neuen Schuleinrichtungen jährlich verursachen.

Da die sechs Freyschulen, die Garnisons- und catholische Schule in ihre bisherigen Verfassung erhalten werden, von dem Seminarium der Töchterschule noch nicht die Rede ist, so können nur diejenigen Kosten in Betrachtung kommen, welche die jährliche Unterhaltung des neuen [verso] Lycei, der neuen Bürgerschule und der Mahleracademie verursachen.

Kosten des Lycei

Der zur jährlichen Unterhaltung des Lycei erforderliche Kostenaufwand wird betragen:

A) an Besoldungen:

1) für den Director 1000 Rthl.

2) für den Rector 700 Rthl.

3) für den Conrector 600 Rthl.

4)

5) für die drey Collaboratoren 1,500 Rthl.

6)

7) für den Lehrer der Mathematik und Physik 500 Rthl.

8) für den Lehrer der französischen Sprache 400 Rthl.

zusammen 4,700 Rthl. (18,250 Frs 50)

B) an Fonds zum Behüfe einer Schulbibliothek und der Anschaffung der erforderlichen mathematischen Instrumente 300 Rhtl. (1165 frs. 50)

folglich im Ganzen 5000 Rthl. oder 19,425 frs.

Kosten der Bürgerschule

Die jährliche Unterhaltungskosten der Bürgerschule würden betragen:

[recto] A) an Besoldungen:

1) für den ersten Lehrer 550 Rthl. (2136 frs 764)

2) für den zweyten Lehrer 500 Rthl. (1942 – 50 –)

3) für den Lehrer der Mathematik 400 – (1554 –)

4) für den Lehrer der französischen Sprache 350 R. – 400 – (1350 3/4 – 1554 frs)

B) an Fonds zur Anschaffung von Büchern und andere Sachen 200 Rthl. (777 frs)

mithin zusammen 195 bis 2000 Rthl.

III. Kosten der Unterhaltung des Schulgebäudes, der öffentlichen Kosten u.s.w.

Die Unterhaltung des für das Lyceum und die Bürgerschule bestimmten Gebäudes, die Bestreitung der auf demselben fallenden Abgaben und Kosten, wie auch des Mobiliars, wird wahrscheinlich einen jährlichen Kostenaufwand von [durchgestrichen] 900 Rthl. oder 1165 Franken verursachen.

Kosten der Mahleracademie

Da die Besoldungen der bey der Academie angestellten Lehrer bereits vom öffentlichen Schatze übernommen sind, so kann hier nur davon [verso] der Frage seyn, ob dieselben erhöhet werden müssen.

Die Besoldungen von Rühl, Range, Zusch, und Eulner konnten fürs Erste so bleiben, wie sie in dem Etat bestimmt sind. Aber die Besoldung vom Professor Robert, worüber ich wiederholt und zuletzt unterm 7ten December v.J. meinen Brief Eurer Exzellenz abgestattet habe, müßte noch um 312 Franken erhöht werden, so daß derselbe alsdann eine Besoldung von 700 Franken hätte. Denn dieser Mann hat durch die neue Ordnung sehr viel verloren, und um die Mahleracademie durch seine treu geleisteten Dienste, sich wirklich verdient gemacht.

Bereits in Ihrem Schreiben vom 31sten Januar 1809 haben Hochdieselben geäußert, daß Sie bey der bevorstehenden Reorganisation der Academie die Lage des gedachten Professors Robert zu verbessern gesonnen seyen.

Sollte nun der Robertsche Gehalt um 312 frs. erhöht werden, so würden die jährlichen Unterhaltungskosten der Academie um diese Summe sich vermehren.

[recto]

Balance der jährlichen Ausgaben und Einnahmen.

Rechnet man nun die Kosten der jährlichen Unterhaltung des Lycei, der Bürgerschule, des für beide Schulen bestimmten Gebäudes und die als Gehaltszulagen für den Professor Robert auszusetzenden 312 Franken zusammen, so erhält man die Summe von 7,330 bis 7380 Rthl. oder 28,477 1/20 bis 28,671 3/10 Franken.

Nun betragen gegenwärtig sämmtliche Einnahmen des hiesigen Lycei ungefähr die Summe von 3000 Rthl. oder 11,655 Franken wie aus der Anlage E sich ergibt.

Deficit E.

Mithin würde das Deficit betragen:

2,380 Rthl. oder 17,016 Franken 30 Cent.

Mittel dasselbe zu decken.

Um nun dieses Deficit zu decken, gibt es folgende Mittel:

1) die von dem Herrn Finanzminister, außer jenem Capitale von 48,000 Franken, für das Gebäude, in welchem das Lyceum etzt sich befindet, zu enthrichtende jährliche Miethe von 6,500 frs.

[verso] 2) der Beytrag, welchen das Israelitische Consistorium zu den Unterhaltungskosten des Lycei und der Bürgerschule jährlich zu geben willens ist, und der wahrscheinlich auf 2,000 Franken angeschlagen werden darf.

3) Konnte, ohne im mindesten die Einnahme Cassels zu drücken, das Schulgeld in dem Lyceo und der Bürgerschule erhöhet werden, wodurch eine Summe von etwa 2000 Franken gewonnen werden dürfte.

Durch diese angegebenen Denkungsmittel würde überhaupt die Summe von 2,702 Rthl. […] gewonnen werden.

Folglich bliebe, wenn man gedachte Summe von der obigen von 4,380 Rthl. abzieht, noch ein Deficit von 1,677 Rthl. 17 [ggh] 4 […] oder 6,518 frs. 95 Centimen, zu decken übrig.

Der Studienfonds ist diesen Ausfall zu ersetzen durchaus nicht im Stande, indem derselbe, wie Eurer Exzellenz zur Genüge bekannt ist, in diesem Jahre nicht nur keinen Ueberfluß, sondern vielmehr ein sehr bedenkendes Deficit hat, welches ich jedoch durch die Bestrei- [recto]tung der Rückstände, welche vorzüglich die Klosterbergische und Rintelnsche Verwaltung noch zu fordern hat, zu decken hoffe.

Das Budget der Stadt Cassel vermag bey den großen Lasten, welche, besonders durch den neuen Casernenbau, auf der Bürgerschaft ruhen, jene Summe nicht allein zu übernhemen.

Indeß glaubt der Präfect des Fuldadepartements daß er, in Hinsicht auf die große Wichtigkeit und Gemeinnützigkeit des Zweckes, bey dem Municipalrathe der Stadt Cassel der, auf antragen könne, daß von jener Summe etwa 3000 Franken auf das Budget der Stadt übernomen würden.

Solle nun dieses möglich seyn, so würde die jährliche Summe von 2,518 Franken noch zu decken seyn, und ich hege die gewisse Hoffnung, daß Eure Excellenz bey Ihrer Liebe zu den Wissenschaften, und Ihrem Eifer, Alles, was in Ihren Kräften stehet, zur Beförderung derselben beyzutragen, gedachte Summe auf Ihr Büdget jährlich übernehmen werden, zumal da das neu [verso] zu organisierende Lyceum und die Bürgerschule nicht blos auf den Unterricht der Casselschen Jugend berechnet ist, sondern vielmehr als eine Bildungsanstalt für das gesammte Fuldadepartement betrachtet werden muß.

Außer dieser jährlichen Unterhaltungs-Summe würden dann Eure Exzellenz, wie aus dem obigen hervorgeht, noch die Kosten der ersten Einrichthung übernehmen müssen, in so fern dieselben nicht mit den vom Herrn Finanzminister zu bezahlenden 48,000 Franken bestritten werden können.

Recapitulation.

Zum Schlusse nehme ich mich die Freyheit, die Hauptanträge, welche ich in dieser wichtigen Angelegenheit den obigen umständlichen Entwicklungen zu Folge, zu machen habe, kurz zusammenzufassen, damit Eure Excellenz Alles mit einem Blicke zu übersehen im Stande sind.

Meine Anträge gehen nämlich dahin:

1) das von dem Herrn Finanzminister Excellenz wegen des Gebäudes des jetztigen Lycei gemachte Anerbieten zu genehmigen;

[recto] 2) die Garnisonskirche zu supprimiren, die Garnisons-Gemeinde unter die andere Paroisien zu vertheilen, und die Hofgemeinde, welche bisher ihren Gottesdienst in der Garnisonskirche gehalten hat, in die Brüderkirche zu verlegen;

3) Das kirchliche Gebäude, welches auf diese Art disponibel wird, zum neunen Schulgebäude theils für das Lyceum, theils für die Bürgerschule, theils für die Wohnungen der beym Lyceo anzustellenden Lehrer zu bestimmen, so dass die hinter der Kirche befindlichen Häuser des Kaufmanns Horn angekauft und abgebrochen werden, um auf diese Art des Gebäude dem obigen Zwecke vollkommen gemäß einzurichten;

4) Die dem Lyceo und der Bürgerschule zu gebende wissenschaftliche Einrichtung und […] die Anzahl der anzustellenden Lehrer zu bestätigen;

5) Die von dem Herrn Finanzminister zu bezahlenden 48,000 Franken zu ersten Einrichthung

[verso] des neuen Schulgebäudes zu verwenden, und in so fern damit die erste Einrichtung nicht bestritten werden könnte, mit dero Büdget zu Hülfe zu kommen,

6) die verschiedenen Mittel, welche ich zur Bestreitung der zur Unterhaltung der neuen Schuleinrichtung in Cassel jährlich erforderlichen Summe von 7,330 bis 7,380 Rthl. oder 28,477 1/20 Franken bis 28,671 8/10 Franken, welche durch die in Vorschlag gebrachten Mittel auf keine Weise zu decken steht, auf Ihr Budget zu übernehmen.

Nach meiner Meinung dürfte es nicht unzweckmäßig seyn, wenn Eure Excellenz über die vorgeschlagene neue Schulorganisation Sr. Majestät ein Decret vorlegen wollten, welches nach dem Beyspiele des am gestrigen Tage über die Forstschule genehmigten Decretes im Staats-Rathe diskutiert werden könnte.

Da der Herr Finanz-Minister schon Michaelis [recto] über die obere Etage des jetzigen Lycei, worin der Rector Cäsar, der Conrector Hosbach und der Collaborator Matthias wohnen, zum Behüfe seiner Büreaux wünscht disponieren zu können, so würde die Genehmigung des von gedachtem H. Minister gemachten Anerbietens von allem andern dringend seyn, weshalb ich Eure Excellenz ersuche, dieselbe, so bald möglich, zu ertheilen, damit die angeführten drey Lehrer sich noch anderen passenden Wohnungen, welche nicht zu weit von der Schule entfernt sind, (wünschen) können, indem es unmöglich ist, in diesem Jahre die neue Einrichthung der Garnisonskirche zu vollenden.

Ich ergreife diese Gelegenheit, Eure Excellenz die Versicherung meines vollkommensten Respectes zu erneuern.

Der Staatsrath Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts

J. Ch. Leist“.

 

Zur Quelle

In diesem Anschreiben des Direktors des öffentlichen Unterrichts, Justus Christoph Leist, an den Innenminister des Königreichs Westphalen, Gustav Anton von Wolffradt, wird über die Reorganisation des Schulwesens in Kassel berichtet. Um die Umgestaltung des Lyceums und der Bürgerschule voranzubringen (Personal, Lehrinhalt, Ausstattung, Gebäude) wurde Leist eine neue Möglichkeit vom Finanzminister angeboten, die er seinem Vorgesetzten, dem Innenminister, unterbreitet. Durch die Vermietung des bis dahin verwendeten Gebäudes des Lyceums an das Finanzministerium des Königreichs Westphalen kann eine Startentschädigung sowie die jährliche Miete die bevorstehende Umgestaltung beider Einrichtungen ermöglichen.

Der Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts erinnert an die Vorgeschichte des Lyceums als lateinische höhere Schule, gegründet 1779 vom Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Kassel und nach ihm Lyceum Fridericianum benannt.

Abb. Medaille von Johann Conrad Körner "Landgraf Friedrich II. – Einweihung des Lyceum Fridericianum in Kassel", 1779, Münzkabinett, Staatliche Kunstsammlung Dresden, Inv.-Nr. BNB6252, Online collection: http://skd-online-collection.skd.museum/).

Abb. Medaille von Johann Conrad Körner “Landgraf Friedrich II. – Einweihung des Lyceum Fridericianum in Kassel”, 1779, Münzkabinett, Staatliche Kunstsammlung Dresden, Inv.-Nr. BNB6252, Online collection: http://skd-online-collection.skd.museum/).

Unter den anderen Kasseler Schulen, die Leist erwähnt, ist die israelitische Consistorialschule, die im Zuge der Vergabe von Bürgerrechten an die Juden neu in Kassel gegründet wurde, hervorzuheben.

Interessant an dieser Quelle ist die Neuorganisation von Verwaltung und hier auch des Schulwesens, die sich auch im Stadtbild durch die Umwidmung einiger Gebäude öffentlich zeigte. Im Zuge der Säkularisierung wurden auch die Bauten der kirchlichen Gemeinden bei der Suche nach einem neuen Schulgebäude für das Lyceum und die Bürgerschule in Betracht gezogen. Im Jahre 1812 sollte eine neue Entwicklung die Ansiedlung des Lyceums in der Garnisonskirche abwenden: Das Gräflich von Malsburgsche Haus wurde für das Lyceum neu bestimmt, während die Bürgerschule in eine ausgebaute Halle am Napoleonsplatz (vormals Königsplatz) einziehen sollte (Vgl. StA MR, Best. 75 Nr. 182, Schulanstalten in Cassel. Acta die Eintauschung des Gräflich von Malsburgschen Hauses zum Lyceum und dessen Ausbau, 1810–1812; StA MR, Best. 75 Nr. 1298: Acta betr. die Einrichtung und den Ausbau der Halle am Napoleonsplatz für die Bürgerschule, 1812–1813).

Abb. Königsplatz, Kassel on an old map, 1877, Wikimedia commons: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Koenigsplatz_Kassel_map_1877.jpg).

Abb. Königsplatz, Kassel on an old map, 1877, Wikimedia commons: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Koenigsplatz_Kassel_map_1877.jpg).

Wie aus anderen Dokumenten aus dem Jahre 1813 hervorgeht, sollten die bereits 1807 zusammengelegten Garnisons- und Hof-Gemeinden zwar nicht ihr Kultgebäude aufgeben, um auf die anderen Kirchensprengel bzw. in die Brüderkirche verlegt zu werden, aber ihr Tribut zur Kasselschen Schulreform trugen sie mit der Dotierung des Kassel’schen Schulfonds mit einem Teil ihres Vermögens dennoch bei (Vgl. StA MR, Best. 75 Nr. 196, Dotierung des Kassel’schen Schulfonds mit einem Teil des Vermögens der aufgehobenen Hof- und Garnisonskirche zu Kassel, 1810–1813).

Was das Personal angeht, so wird aus dem obigen Bericht deutlich, dass einige Lehrer dem Lyceum erhalten bleiben sollten. Zum Vorschlag weiterer Lehrkräfte in Ergänzung siehe den Quellenpost „‚Die Wahl eines Professors auf einer Universität, … hält kaum so schwer…‘ – Ernennung des Personals für das Lyceum und die Bürgerschule in Kassel und Suche nach französischen Sprachlehrern (Juli 1812)“ (StA MR, Best. 75 Nr. 183, Organisation des Schulwesens in Kassel sowie Ernennung des Lehrpersonals am Lyzeum und an der Bürgerschule, 1811–1813), die die Suche Leists dokumentiert.

Was die Lehrinhalte angeht, wird deutlich, dass die eingeleitete Schulreform gezielt dazu dienen sollte, mittelfristig einen neuen Stab Staatsdiener auszubilden.

Die Hauptfächer „alte und neue Sprachen, Geschichte und Mathematik“ sollten dabei aufgewertet werden. Was den Stellenwert des Französischunterrichts angeht, so war es zwar als Unterrichtsfach bestätigt, allerdings ging die Schulsprachpolitik im Königreich Westphalen nicht soweit, mit einer Kombinierung von Sach- und Sprachunterricht die gesellschaftliche deutsch-französische Zweisprachigkeit intensiv zu fördern. Vom gemäßigten Kurs der Sprachpolitik im Königreich Wespthalen zeugt der Quellenpost „amener la Révolution dans le langage par des moyens insensibles et doux“ (GStA PK, Berlin, V. HA, Nr. 571, Das Dekret des Königs Jérôme über den Gebrauch der deutschen und französischen Sprache bei den öffentlichen Verhandlungen, März 1808).

Aus der vorliegenden Quelle geht hervor, dass in der Schulhierarchie der Französischlehrer das niedrigste Gehalt der acht für das Lyceum vorgesehenen Lehrer erhalten sollte. Tatsächlich befindet man sich um 1800 noch in einem Übergang vom Französischunterricht durch Privatlehrer wie im Fall der Exzertitienfächer „Zeichnen, Tanzen und Fechten“ aus der Tradition des 17. und 18. Jahrhunderts hin zu einer allmählichen Professionalisierung der Sprachlehrer.

Zur Eröffnung des Lyceums und der Bürgerschule am 1. Oktober 1812 wurde der „Allgemeine Lehrplan für das Lyceum und die Bürgerschule in Cassel“ von der Königlichen Buchdruckerei veröffentlicht (25 Seiten), in dem auch die Lehrbücher angegeben werden. Aus den „Allgemeine Gedanken von dem Unterrichte und der Disciplin in Bürgerschulen und Lyceen. Eine Einladungsschrift zu der auf den ersten October, Morgens elf Uhr bestimmten Eröffnung des neuen Lyceums und der neuen Bürgerschule in Cassel, von D. Th. A. Suabedissen, des Lyceums und der Bürgerschule Director“, ebenfalls von der Königlichen Buchdruckerei gedruckt (16 Seiten), wird deutlich, wie viel Reformgeist in dieser Umgestaltung des Lyceums und der Bürgerschule aus obrigkeitlicher Sicht steckte (beide in StA MR, Best. 75 Nr. 183 enthalten).

 

Weiterführend

Allgemeine Gedanken von dem Unterrichte und der Disciplin in Bürgerschulen und Lyceen. Eine Einladungsschrift zu der auf den ersten October, Morgens elf Uhr bestimmten Eröffnung des neuen Lyceums und der neuen Bürgerschule in Cassel, von D. Th. A. Suabedissen, des Lyceums und der Bürgerschule Director, Cassel (Königliche Buchdruckerey) 1812.

Allgemeine Lehrplan für das Lyceum und die Bürgerschule in Cassel, Cassel (Königliche Buchdruckerey) 1812.

Jochen Schlobach, Der Einfluß Frankreichs in Hessen-Kassel, in: Aufklärung und Klassizismus in Hessen-Kassel unter Landgraf Friedrich II. 1760–1785, Kassel 1979, S. 97–102.

Claudie Paye

Claudie Paye ist Historikerin und arbeitet über die napoleonische Zeit in den deutschen Territorien.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Claudie Paye (18. April 2015). „Cassel [soll] Lehranstalten haben, welche der Hauptstadt des Königreiches würdig sind“ – Reorganisation des Schulwesens in Kassel (Juli 1811). Napoleon auf der Spur. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rr0j


Claudie Paye

Claudie Paye ist Historikerin und arbeitet über die napoleonische Zeit in den deutschen Territorien.

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5 Antworten

  1. Liebe Claudie Paye,

    die Murhardsche dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach die Bibliothek eines Lyzeums – und es gab keine höhere Lehranstalt ohne… – im Bestand haben. In der Regel wurden den Bibliotheken übergebene Schulbestände ohne Provenienzhinweis in die Bestände eingearbeitet (siehe z. B. hier: http://www.christianeum.org/index.php?option=com_content&view=article&id=380&Itemid=166&limitstart=1 ); ein Indiz ist indes das Vorhandensein von Schulschriften – und in der Tat führt der digitale Katalog der Murharschen Jahresberichte (“Schulprogramme”) eines Lyzeum Fridericianum ab 1823! Heute vermutlich das Friedrichsgymnasium in Kassel (http://www.fg-kassel.de/ ), auf der Homepage leider außer einem Hinweis auf eine “230-jährige Geschichte” keine Darstellung derselben, die sich aber wahrscheinlich in einem der Jahresberichte, den sogenannten “Schulprogrammen”, finden lassen dürfte.

    Mich spornen Ihre Quellen an, mich mal um dieses Lyceum und seinen Buchbestand zu kümmern. (Ich hab’ vor gefühlten hundert Jahren mal in der Murharschen gesessen; wenn ich mich recht entsinne, zwecks Emblematik, wovon ich seinerzeit indes nur Bahnhof verstanden habe…:-).

    Mit Bitte um Pardon für das “a” statt “e” in meinem ersten Kommentar,
    herzlich,
    Felicitas Noeske

  2. Claudie Paye sagt:

    Liebe Felicitas Noeske,

    bezüglich Ihrer Nachfrage zu den Bibliotheken und Archiven des Lyceums in Kassel ist in dieser Quelle die Anschaffung von neuen Büchern erwähnt. Die betreffenden Textpassagen aus der Quelle hier zusammengestellt:
    „Ein [Text durchgestrichen] mathematischer und physicalischer Apparat und Bibliothek fehlen dem Lyceo bis jetzt noch gänzlich; nur bey dem Seminario findet sich eine kleine Sammlung pädagogischer Schriften von etwa 150 Bänden, und eine Sammlung von Musikalien von den besten Meistern.
    […]
    Außerdem wird aber wohl eine Summe [recto] von etwa 300–400 Rthl. (1165 1/2 – 1554 Frs) für Anschaffung von Schränken, Tischen, Bänken, Bücher u.s.w. zu rechen seyn, welche Eure Excellenz auf Ihr Budget würden übernehmen müssen.
    […]
    Der zur jährlichen Unterhaltung des Lycei erforderliche Kostenaufwand wird betragen:
    […]
    an Fonds zum Behüfe einer Schulbibliothek und der Anschaffung der erforderlichen mathematischen Instrumente 300 Rhtl. (1165 frs. 50)
    […]
    Die jährliche Unterhaltungskosten der Bürgerschule würden betragen:
    […]
    B. an Fonds zur Anschaffung von Büchern und andere Sachen 200 Rthl. (777 frs)“

    Diese Quelle gibt keine Auskunft über die in der Folge erworbenen Bücher, die wahrscheinlich nicht identisch waren mit den Lehrbüchern, die im “Allgemeinen Lehrplan für das Lyceum und die Bürgerschule in Cassel” gelistet werden.

    Haben Sie bereits überprüft, ob evt. in die Murhard’sche Bibliothek in Kassel Bücher aus der gymnasialen Bibliothek der Kasseler Franzosenzeit eingegangen sind?

    Mit den besten Grüßen und besten Dank für Ihr Interesse, das mich zu diesem zweiten schulhistorischen Quellenpost in diesem Monat angespornt hat!
    Claudie Paye

  1. 19/04/2015

    […] „Cassel [soll] Lehranstalten haben, welche der Hauptstadt des Königreiches würdig sind“ – Re… […]

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