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„Die Wahl eines Professors auf einer Universität, … hält kaum so schwer…“ – Ernennung des Personals für das Lyceum und die Bürgerschule in Kassel und Suche nach französischen Sprachlehrern (Juli 1812)

StA MR, Best. 75 Nr. 183, Organisation des Schulwesens in Kassel sowie Ernennung des Lehrpersonals am Lyzeum und an der Bürgerschule, 1811–1813

„2te D. den 25. ten July 1812 Nro. 6065

Generaldirektion des öffentlichen Unterrichts [an Sr. Excellenz den Herrn Minister des Innern zu Cassel]

Nro. 2032.

Das Personale des in Cassel nun zu einrichtenden Lyceums und der Bürgerschule betr.

Cassel, am 13ten Julius 1812

Mein Herr Minister!

Da das im Saatsrathe diskutierte Decret über die Reorganisation des Lycei und der Anlegung einer Bürgerschule die Genehmigung Sr Majestät erhalten hat: so verfehle ich nunmehr nicht, meinen Bericht über das Personale der beiden Schulanstalten abzustatten um meine Vorschläge über die neuen Ernennungen zu machen.

I. Lyceum.

In Gemäßheit des 2ten Artikels des Decrets die Organisation eines Lyceums und einer Bürgerschule in Cassel betreffend sollen bey dem Lyceum angestellt werden.

1, ein Director,

2, ein Rector

[verso]

3, ein Conrector

4, ein erster Collaborator

5, ein zweyter Collaborator

6, ein dritter Collaborator

7, ein vierter Collaborator

[…]

[Directorstelle: Suabedissen]

[Rectorstelle: Castor]

[…]

[recto]

[Conrectorstelle: Hosbach]

[…]

[verso] […]

In Rücksicht des Conrectors Hosbach bemerke ich noch insbesondere, dass derselbe große Neigung hat, in den geistlichen Stand überzutreten. Da ich […] überzeugt bin, daß er dem Amte eines Predigers weit besser vorzustehen im Stande seyn wird, als dem eines Conrectors bey dem neuen Lyceo: so wünsche ich sehr, daß, falls er sich bey Eurer Excellenz um ein Predigtamt bewerben sollte, sie [geneigen] mögen, seinem Gesuche, in so weit es die Umstände irgend erlauben, zu willfahren.

Die erste Collaboratorstelle dürfte mit dem bey dem jetzigen Lyceum angestellten ersten Collaborator Matthias wieder zu besetzen seyn.

Dieser Mann verbindet mit guten Geistes-Anlagen gründliche Kenntnisse in den alten und neuen Sprachen. Leider fehlt es ihm aber an einem glücklichen Lehrtalent, und vorzüglich an einem guten Vortrage.

Nichts-destoweniger besitzt er die Liebe und Achtung seiner Schüler, und es lässt sich mit Grunde von ihm erwarten, dass er durch fortgesetzte Uebung immer mehr seinen Vortrag verbessern [recto] und seine Lehrmethode ausbilden werde.

Sein bisheriger Gehalt beträgt, wenn man die Naturalien zu Gelde aufschlägt, und die zufällige Einnahmen nach einem Durchschnitte berechnet, mit Ausschließung der freyen Wohnung, 1750 Franken, welcher Gehalt ihm, außer der freyen Wohnung in dem neuen Schulgebäude, auch für die Folge zu belassen ist.

Die Stelle des zweyten Collaborators, welcher hauptsächlich in der Geschichte und Geographie, und nebenbey auch in den alten Sprachen und in der deutschen Style Unterricht zu ertheilen hat, würde am beßten durch den bey der lateinischen Schule des Waisenhaus zu Halle angestellten Lehrer J. G. Küfermann besetzt werden.

Er ist ein denkender Kopf und soll von Eifer für das Studium der Geschichte, die gründlichen Kenntnisse, welche er sich in dieser Wissenschaft bereits erworben, hat er durch mehrere kleine Schriften, welche von ihm im geschichtlichen Fache herausgegeben und von dem Publikum mit Beyfall aufgenommen worden sind, bewährt. Ueberdies besitzt er ein glückliches Lehrtalent, wovon er während [verso] seiner Amtsführung in Halle die genügsten Beweise gegeben hat.

Nach allen diesen Rücksichten halte ich seine Acquisition für einen wahren Gewinn für das neue Lyceum, zumal da das Studium der Geschichte auf dem jetzigen Lyceum nicht wie es seyn sollte, betrieben worden ist, und mithin für dieses Studium erst ein ganz neuer Geist belebt werden muß.

Sein Gehalt dürfte, außer der freyen Wohnung auf 1750 Franken festzusetzen seyn.

Für die dritte Collaboratorstelle schlage ich den bey dem Gymnasio zu Göttingen angestellten Collaborator C. Bumsen aus dem Waldeckschen gebürtig vor.

Dieser junge Mann, welcher aus der Schule von Hagen und Mitscherlich ausgegangen ist, zeichnet sich durch seine gründliche Kenntnisse in der griechischen und lateinischen Sprache sowohl, als durch seine verständige und zweckmäßige Lehrmethode vorzüglich aus.

Er ist ein guter Kopf und besitzt ein wahrer Enthusiasmus für das humanistische Studium.

[recto] Da er überdies seine Studien nicht als Gedächtniß-Sache betreibt, sondern mit Geschmack behandelt: so lässt sich erwarten, dass durch fortgesetztes Studium und practische Uebung er immer mehr fortschreiten und zu einem vorzüglichen Theilnahme sich bilden werde.

Der von ihm zu ertheilende Unterricht würde sich bloß auf die alte classische Litteratur beschränken.

Außer freyer Wohnung dürfte für ihn ein Gehalt von 1750 Franken auszusetzen seyn.

Zu der Stelle des vierten Collaborators, welcher ausschließend den Unterricht in den mathematischen und physicalischen Wissenschaften zu übernehmen hat, bringe ich den Candidaten Christian Ludwig Gerling in Vorschlag, welcher aus Hamburg gebürtig ist und sich gegenwärtig in Göttingen aufhält.

Nach allen Nachrichten, welche ich über ihn von den Professoren Thibaut und Meyer in Göttingen eingezogen habe, ist er ganz dazu geeignet, das Studium der Mathematik, welches auf dem jetztigen Lyceum gänzlich vernachlässiget worden ist, zu heben und den Eifer der Schüler für dieses Studium [verso] zu beleben.

Der Professor Thibaut zu Göttingen sagt von ihm, daß er nicht nur die zu einem Lehrer der Mathematik bey einer gelehrten Schule erforderlichen theoretischen Kenntnisse erlangt habe, sondern daß er auch die Gabe eines geordneten, faßlichen und zusammenhängenden Vortragens besitze. Außerdem ist er noch Eichhorns Versicherung ein recht [braver] Philologe.

Ihm dürfte, außer der freyen Wohnung, ein Gehalt von 1750 Franken auszusetzen seyn.

Was die Anstellung eines Lehrers der französischen Sprache anbetrifft, so befinde ich mich, aller angewandten Mühe ungeachtet, gegenwärtig noch nicht im Stande, zu dieser Stelle ein passendes Subject E.E. in Vorschlag zu bringen.

Die Wahl eines Professors auf einer Universität, mit Ausnahme einiger Fächer, hält kaum so schwer, als eine für eine höhere Schulanstalt in jeder Hinsicht passenden Lehrer der französischen Sprache zu finden.

Zwar gibt es Männer genug, die sich Lehrer der französischen Sprache nennen, und auch wohl Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, den Elementarunterricht [recto] in dieser Sprache zu ertheilen, allein Sprachlehrer, welche die französische Sprache eigentlich studirt haben und in den Geist derselben eingedrungen sind, welche mit dieser gründlichen Kenntniß der Sprache selbst eine gute Aussprache und die Gabe des Unterrichts verbinden, welche außerdem das für einen jeden Lehrer nothwendig erforderliche Achtung und Liebe einfloßende, Äußere besitzen, und einen unbescholtenen Ruf haben, diese Sprache lehren, sage ich, sind äußerst schwer zu finden, oder sie machen, wenn man sie finden, zu übertriebenen Forderungen, als dass man auf sie Rücksicht nehmen könnte.

In Rücksicht mehrerer Subjecte habe ich gegenwärtig wieder Communicationen angeknüpft. Sobald ich befriedigende Nachrichten über dieselben erhalten habe, werde ich nicht verfehlen, unverzüglich meinen Bericht wegen Ernennung eines französischen Lehrers E.E. vorzutragen.

Was den in dem Lyceum zu ertheilenden Unterricht im Schönschreiben anbetrifft, so soll, in Gemäßheit des dritten Artikels des mehrerwähnten Decrets, dieser Unterricht von dem Schreib- und Rechen-Meister der Bürgerschule übernommen werden. Ich nehme mir daher die Freyheit, mich hier auf dasjenige zu beziehen

[verso]

was ich unten in Rücksicht der Anstellung des gedachten Lehrers angeführt habe.

II. Bürgerschule.

Das Personale der Bürgerschule soll in Gemäßheit des 7ten Artikels des königlichen Decretes über die Organisation eines neuen Lyceums und einer Bürgerschule in Cassel bestehen:

1, aus einem Director,

2, aus drey Lehrern,

3, aus einem Lehrer der französischen Sprache

4, aus einem Schreib- und Rechen-Meister und einem Gehülfen.

Der Director des Lycei soll in Gemäßheit des 7ten Artikels des mehrerwähnten Decretes, zugleich die Geschäfte des Directors der Bürgerschule versehen. Es ist daher von Besetzung dieser Stelle durch ein besonderes Individuum nicht weiter die Rede, und beziehe mich hier auf das, was ich oben in Rücksicht des Directors des Lycei gesagt habe.

Zu dem Amte des ersten Lehrers der Bürgerschule glaube ich, in der Person des Dr. L. C. Schmieder, welcher [recto] bey der Realschule in Halle als Oberlehrer und Mitaufseher angestellt ist, auch zugleich zu den Privatdocenten der Universität gehört, ein in jeder Rücksicht vollkommen qualificiertes Subject in Vorschlag bringen zu können.

Seit längerer Zeit hat er sowohl als Privatdocent der Universität Halle academische Vorlesungen gehalten, als auch im Schulfache mit Nutzen und Ruhm gearbeitet. Seine vielseitigen Kenntnisse bewähren die über Technologie, Chemie, pädagogische Gegenstände u.s.w. von ihm herausgegebenen Schriften, welche sämtlich mit Sorgfalt aufgenommen wurden sind, und ich muß ihn daher nach allen Nachrichten für einen wahren Gewinn für die Bürgerschule halten.

Der von ihm zu ertheilende Unterricht würde sich vorzüglich auf Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Technologie und teutschen Styl erstrecken. Zugleich könnte er aber auch in derjenigen Classe, welche zur Vorbereitung derer, welche mit der zeit das Lyceum zu besuchen gedenken, bestimmt ist, den Elementarunterricht in der lateinischen und griechischen Sprache ertheilen.

Ihm dürfte ein Gehalt von wenigstens 2100 Franken [verso] und freye Wohnung zu bewilligen seyn.

Für die zweyte Lehrerstelle schlage ich den Privatlehrer Pfister in Cassel vor.

Dieser Mann ist für die neue Bürgerschule in wissenschaftlicher und finanzieller Hinsicht gleich wichtig und beynahe unentbehrlich. In wissenschaftlicher Hinsicht weil er eine ganz vorzügliche Gabe, kleineren Kindern den Elementar-Unterricht zu ertheilen, besitzt, wovon die Liebe und Achtung, welche er von seinen Schülern und der Bürgern Bürgern der Stadt Cassel genießt, der erde[…] Beweis ist. In finanzieller Hinsicht, weil er hier in Cassel gegenwärtig eine Privatschule unterhält, welche über 120 Schüler zählt, die, wenn Pfister ernannt wird sogleich in die Bürgerschule übergehen. Dieses ist für den Fonds der neuen Schulanstalten um so wichtiger, da sonst bey dem Entstehen der neuen Schulanstalten, wo die Meinung des Publikums über dieselbe noch nicht fixirt ist, auf eine sehr bedeutende Einnahme an Schulgeld nicht gerechnet werden könnte.

Der Unterricht, welchen Pfister zu ertheilen haben würde, müßte die Religion, Moral, Kopfrechnen, teutsche Sprache, und die ersten Elemente der Geschichte [recto] und Geographie umfassen.

Sein Gehalt würde außer freyer Wohnung, auf die Summe von 1950 Franken festgesetzt werden.

Die Stelle des dritten Lehrers, welcher ausschließlich für den mathematischen Unterricht bestimmt ist, würde am beßten durch den vormaligen Artillerie-Hauptmann Bergmann, welcher gegenwärtig Repetent der königlichen Artillerie- und Genie-Schule ist, besetzt werden.

Er verbindet mit guten mathematischen Kenntnissen eine überaus faßliche und gründliche Methode, den Elementar-Unterricht in den mathematischen Wissenschaften zu ertheilen.

Seinen Kenntnissen und seiner seltenen Lehrgabe haben auch die Eleven der Artillerie-Schule vorzüglich die Fortschritte zu verdanken, welche sie, wie ich mich davon bey dem letzten Examen derselben überzeugt habe, in kürzer Zeit gemacht haben.

Ihm dürfte ein Gehalt von 1550 Franken aus zusetzen seyn.

Meine Vorschläge wegen Ernennung eines Lehrers der französischen Sprache vermag ich aus denselben Gründen, welche ich oben in Rücksicht auf [verso] des bey dem Lyceum anzustellenden französischen Sprachlehrers angeführt habe, gegenwärtig E.E. noch nicht vorzulegen. Ich werde indeß nicht verfehlen, so bald ich irgend dazu im Stande bin, meine Anträge wegen Besetzung dieser Stelle nachzuliefern.

Zu der Stelle eines Schreib- und Rechenmeisters, welcher in der Bürgerschule, so wie im Lyceum, den Unterricht im Schönschreiben und mechanischen Rechnen zu besorgen, außerdem aber noch in der Bürgerschule den Unterricht in mancherley gemeinnützigen Gegenständen mit zu übernehmen hat, schlage ich den bey der Bürgerschule zu Braunschweig angestellten Lehrer Christian Gustav Dörr vor.

Mit einer guten Handschrift und einer hinlänglichen Fertigkeit im mechanischen Rechnen verbindet er ein sehr empfehlendes Aeußern und ist außerdem noch mit mancherley gemeinnützigen Kenntnissen ausgestattet, dergestalt, daß er für die Stelle eines Schreib- und Rechen-Meisters mir vollkommen geeignet zu seyn scheint.

Außer der freyen Wohnung dürfte ihn ein Gehalt von 1200 Franken zu bewilligen seyn. [recto] Zum Gehülfe des Schreib- und Rechen-Meisters bringe ich den Privatlehrer und Employé meines Büreaus Wilhelm Ludwig Weiß aus Cassel in Vorschlag.

Was seine Handschrift anbetrifft, so ist dieselbe E.E. aus der zwischen Ihnen und mir bisher stattgefundenen Correspondenz zur Genüge bekannt. Zugleich beehre ich mich indeß, einige Proben derselben in der Anlage beyzufügen.

Seine Bildung hat er in dem hiesigen Seminarium empfangen. Schon als Seminarist unterrichtete er in den unteren Classen des jetztigen Lyceums, und seit seinem Abgange vom Seminarium hat er stets Privatunterricht im Rechnen und Schreiben ertheilt, wodurch er sich in beiden Gegenständen eine hinlängliche Fertigkeit sowohl, als auch eine gute Lehrmethode zu eigen gemacht hat. Ueberdies lassen seine mir bekannte Rechtschaffenheit und Treue in Erfüllung seiner Pflichten erwarten, dass er dem Amte als Gehülfe des Schreib- und Rechenmeisters mit Nutzen versehen werde.

Ihm dürfte, außer freyer Wohnung, ein Gehalt von 600 Franken zu bewilligen seyn.

[verso] Indem ich hiermit meine Anträge wegen Besetzung der Lehrer-Stellen an den hier in Cassel nun zu errichtenden Schulanstalten schließen, erlaube ich mir noch im Allgemeinen die Bemerkung, daß alle diejenigen Personen, welche ich in diesem Berichte als nun anzustellende Lehrer Eurer Excellenz in Vorschlag gebracht habe, unter denjenigen Schulmännern, welche theils bey mir sich gemeldet haben, theils mir sonst bekannt oder empfohlen waren, mit der größten Sorgfalt und Behutsamkeit von mir ausgewählt worden sind, nachdem ich zuvor von mehreren Seiten her Erkundigungen über dieselbe eingezogen, und dadurch mich überzeugt hatte, daß sie derjenigen Geschäfte, welche ihnen übertragen werden sollen, mit Nutzen und Ruhm vorzustehen im Stande seyn werden.

Daher bin ich auch mit Genehmigung Eurer Excellenz, mit ihnen sämmtlich bereits in Unterhandlung getreten, und haben sie sich bereitwillig erklärt, die Lehranstalten, zu welchen ich sie Eurer Excellenz vorschlagen würde, mit dem Gehalte, welcher bey einem jeden einzelnen vor mir angegeben worden ist, anzunehmen.

[recto]

Damit Eure Excellenz mit einem Blicke meine gesammten in diesem Berichte erhaltenen Anträge und Vorschläge zu übersehen im Stande sind, nehme ich mir die Freyheit, sie sämmtlich hier noch einmal in der Kürze zu wiederholen.

meine Anträge gehen nämlich dahin:

A, was das Lyceum anbetrifft,

1, die Ernennung des Professors Suabedissen zum Director möglichst zu beschleunigen,

2, das Rectorat durch den bisherigen Rector Castor mit einem Gehalte von 2300 Franken und freyer Wohnung,

3, das Conrectorat durch den bisherigen Conrector Hosbach mit einem Gehalte von 2100 Franken und freyer Wohnung,

4, die erste Collaboratorstelle durch den Collaborator Matthias hierselbst mit einem Gehalte von 1750 Franken und freyer Wohnung,

5, die zweyte Collaboratorstelle durch den Lehrer Küfermann in Halle mit einem Gehalte von 1750 Franken und freyer Wohnung,

6, die dritte Collaboratorstelle druch den Collaborator Bumsen in Göttingen mit einem Gehalte von [verso] 1750 Franken und freyer Wohnung,

7, die vierte Collaboratorstelle durch den Candidaten Gerling in Göttingen mit einem Gehalte von 1750 Franken und freyer Wohnung zu besetzen.

B, was die Bürgerschule anbetrifft,

1, zu der ersten Lehrerstelle den Privatdocenten und Lehrer Dr. Schmieder zu Halle mit einem Gehalten von 2100 Frankren und freyer Wohnung,

2, zu der zweyten Lehrerstelle den Privatlehrer Pfister hierselbst mit einem Gehalte von 1950 Franken und freyer Wohnung,

3, zu der dritten Lehrerstelle den vormaligen Artillerie-Hauptmann, Repetenten bey der Artillerie-Schule Bergmann mit einem Gehalte von 1550 Franken,

4, zum Schreib- und Rechenmeister den Lehrer Dörr in Braunschweig mit einem Gehalte von 1200 Frankren und freyer Wohnung, und

5, zum Gehülfe desselben den Privatlehrer und Employé Weiß hierselbst mit einem Gehalte von 600 Frankren und freyer Wohnung zu ernennen.

[recto] Indem ich schließlich Eure Excellenz um die Beschleunigung der definitiven Ernennung der Lehrer des neuen Lycei und der Bürgerschule angelegentlich ersuche, erneuere ich Hochdenselben die Versicherung meiner größten Ergebenheit.

Der Staats-Rath Generaldirector des öffentlichen Unterrichts

J. von Leist“.

 

Abb. Zeugnis der Bürgerschule [in Leipzig] für Wilhelmine Hoffmann, 1807 [Ausschnitt] , Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Inv.-Nr. Dipl.CIII/3, CC BY-NC-SA 3.0 DE.

Abb. Zeugnis der Bürgerschule [in Leipzig] für Wilhelmine Hoffmann, 1807 [Ausschnitt] , Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Inv.-Nr. Dipl.CIII/3, CC BY-NC-SA 3.0 DE.

Zur Quelle

Weitreichende Schulreformen sind während der kurzen Existenz des Königreichs Westphalen nicht erfolgt. Die Reorganisation des Lyceums und die Gründung einer Bürgerschule in der Hauptstadt Kassel können daher als Maßnahmen angesehen werden, die im Geiste der sonstigen Gesellschaftsreformen standen und Vorreitercharakter einnehmen sollten.

Auf der Suche nach dem Stellenwert des Französischenunterrichts in der Schulsprachpolitik der westphälischen Regierung konnte die transkribierte Quelle herangezogen werden. Sie macht deutlich, dass die westphälische Regierung weniger Wert auf die Verbreitung von französischen Sprachkenntnissen legte, als auf die sorgfältige Erneuerung des Lehrstoffes. Tatsächlich zeigt das Anschreiben des Generaldirektors des öffentlichen Unterrichts, Justus Christoph von Leist, an den Innenminister, Gustav Anton von Wolffradt, dass die Suche nach einem geeigneten Französischlehrer für das Lyceum und die Bürgerschule eine Herausforderung darstellte. Viele der muttersprachlichen Lehrer beherrschten die deutsche Sprache gar nicht oder nicht ausreichend, so der Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts.

Einerseits baute das neue Konzept der Schulsprachpolitik/Sprachpolitik nicht auf einer Kombination von Sprach- und Sachunterricht auf oder auf der Vermittlung von weitreichenden Französischsprachkenntnissen an den westphälischen Nachwuchs. Dennoch gewannen die modernen Sprachen als neue Kernfächer an Stellenwert in der Schulausbildung gegenüber den Lehrplänen der bisherigen höheren lateinischen Schulen. Andererseits sollten die neuen Gesellschaftsreformen zum Beispiel durch den Geschichtsunterricht, der aus Sicht des Generaldirektors des öffentlichen Unterrichts „einen ganz neuen Geist“ erfordere, betont werden. Mit einem Schulbuch wie „Der kleine Westphale“ sollten die Schulkinder an den neuen Zeitgeist herangeführt werden.

Die Schwierigkeiten, die J. von Leist bei der Suche nach französischen Sprachlehrern begegneten, könnten auch als Zeichen für die einsetzende obrigkeitliche Forderung nach Professionalisierung des Sprachlehrerstands gewertet werden. Wenn Sprachunterricht noch in der Tradition des 17. und 18. Jahrhunderts in einem Zuge mit den Exerzitienfächern wie Fechten, Tanzen und Zeichnen genannt wurde, änderte sich Anfang des 19. Jahrhunderts die Erwartungshaltung und die muttersprachlichen Sprachlehrer verloren an Akzeptanz gegenüber den akademisch Gebildeten.

 

Weiterführend

Justus Gottfried Reinhardt, Der kleine Westphale oder geographisches Lehrbuch über das Königreich Westphalen. Zum Unterrichte in Bürgerschulen, Halle 1808.

Silke Schöttle, Exoten der akademischen Gesellschaft – Frühneuzeitliche Sprachmeister am Collegium Illustre und der Universität Tübingen, in: Mark Häberlein/Helmut Glück (Hg.), Sprachmeister. Sozial- und Kulturgeschichte eines prekären Berufsstandes, Bamberg (im Druck).

 

Zitiert

Claudie Paye, Sprachpolitik im Königreich Westphalen, in: Dies., „Der französischen Sprache mächtig“. Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Königreich Westphalen (1807–1813), München 2013 (Pariser Historische Studien, 100), S. 59–97, insb. S. 83.

Dies., „Mit einem Maulwerk seltener Art in beiden Sprachen ausgerüstet“? Französischlehrer im Königreich Westphalen, in: Mark Häberlein/Helmut Glück (Hg.), Sprachmeister. Sozial- und Kulturgeschichte eines prekären Berufsstandes, Bamberg (im Druck). (Präsentation geteilt unter slideshare: https://de.slideshare.net/folianjou/paye-maulwerkfranzsischlehrerimknigreichwestphalensprachmeister140712slideshare)

Claudie Paye

Claudie Paye ist Historikerin und arbeitet über die napoleonische Zeit in den deutschen Territorien.

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Claudie Paye (9. April 2015). „Die Wahl eines Professors auf einer Universität, … hält kaum so schwer…“ – Ernennung des Personals für das Lyceum und die Bürgerschule in Kassel und Suche nach französischen Sprachlehrern (Juli 1812). Napoleon auf der Spur. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rr0i


Claudie Paye

Claudie Paye ist Historikerin und arbeitet über die napoleonische Zeit in den deutschen Territorien.

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5 Antworten

  1. Liebe Claudia Paye,

    eine schulgeschichtlich interessante Quelle! Falls Sie bei Ihren Recherchen auf Dokumente stoßen, die die Bibliotheken und Archive der höheren Anstalten betreffen, würde ich mich freuen, sie bei Ihnen zu sehen und/oder sie bei bibliotheca.gym http://histgymbib.hypotheses.org/ vorstellen zu dürfen.

    Herzlich,
    Felicitas Noeske

  1. 19/04/2015

    […] „Die Wahl eines Professors auf einer Universität, … hält kaum so schwer…“ – Ernennung de… […]

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